| Sitzungsdatum: | Dienstag, den 03.12.2024 |
| Beginn: | 17:04 Uhr |
| Ende: | 18:04 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordnete(r)
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Herr Manfred Nehren
SPD
Frau Tina Saxler-Ixfeld
Herr Edwin Scheid
CDU
Frau Jennifer Bober
| Herr Friedhelm Justen | Stellv. Mitglied für Sarah Dorfner |
Herr Andreas Peifer
Herr Martin Probst
Herr Laurenz Schneiders
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Frank Schlawin
Frau Mirjam Traßer
FWG Büchel e.V.
Frau Gabriele Hieronimus
Beratende Mitglieder
Frau Ramona Franze
Frau Heike Meurer
Frau Sandra Römer
Frau Sylvia Schneider
Frau Simone Welter
Protokollführerin
Frau Kathrin Reichert
Gäste
| Frau Diana Scholten-Schwab | Gemeindeschwesterplus |
| Frau Patricia Rohr | Seniorensicherheitsberaterin |
| Herr Bernhard Kesseler | Seniorensicherheitsberater |
| Frau Karin Rammonat | Seniorensicherheitsberaterin |
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
| Frau Sarah Dorfner | entschuldigt am 25.10.2024 |
| Herr Tino Pfitzner |
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
| 2. | Vorstellung neue Seniorensicherheitsberater/-innen |
| 3. | Vorstellung Gemeindeschwesterplus |
| 4. | Mitteilungen |
Nicht öffentlicher Teil
| 5. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
Sachverhalt:
Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) und VV Nr. 5 zu § 46 GemO sind die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbandsgemeinde Ulmen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erübrigt sich für diejenigen Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied des Verbandsgemeinderates sind und bereits in dieser Funktion verpflichtet wurden.
Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Kenntnisnahme:
Folgende Personen, die noch nicht verpflichtet wurden, sind in den Ausschuss für soziales Miteinander und Demografie der Verbandsgemeinde Ulmen gewählt worden und wurden in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Mitglieder:
• Tina Saxler-Ixfeld
• Laurenz Schneiders
• Martin Probst
• Frank Schlawin
• Gabriele Hieronimus
Ggfs. stellv. Mitglieder:
• Friedhelm Justen
Beratende Mitglieder:
• Sylvia Schneider
• Ramona Franze
• Sandra Römer
• Heike Meurer
| TOP 2: | Vorstellung neue Seniorensicherheitsberater/-innen |
Frau Karin Rammonat aus Gevenich, Frau Patricia Rohr aus Alflen und Herr Bernhard Kesseler aus Alflen haben Anfang September die 3-tägige Ausbildung als Seniorensicherheitsberater/-in absolviert.
Die Ausbildung wurde durchgeführt von der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz.
Die drei neuen Seniorensicherheitsberater unterstützen ab sofort Gabi Jahnen, die bereits seit 2016 als Seniorensicherheitsberaterin in der Verbandsgemeinde Ulmen aktiv ist.
Die Aufgaben der Seniorensicherheitsberater bestehen u.a. darin, Senioren über folgende Themen zu beraten:
| - | Haustürgeschäfte |
| - | Falsche Polizeibeamte |
| - | Betrugsmaschen am Telefon oder per WhatsApp/SMS (Enkeltrick, Schockanrufe) |
| - | Kaffeefahrten |
| - | Reisegewinne |
| - | Sicherer Geldverkehr |
| - | Zeugen- und Helferverhalten |
| Außerdem klären sie auf über vorbeugende Maßnahmen zu: | |
| - | (Taschen-)Diebstahl |
| - | Raub/Überfälle |
| - | Wohnungseinbruch |
| - | Betrug |
| TOP 3: | Vorstellung Gemeindeschwesterplus |
Die Gemeindeschwesterplus ist die zentrale Ansprechpartnerin im gesamten Kreisgebiet für Senioren, die noch keinen Pflegegrad haben.
Im Kreis Cochem-Zell sind 2 Gemeindeschwesterplus aktiv. Für uns als Verbandsgemeinde Ulmen ist Frau Diana Scholten-Schwab als Gemeindeschwesterplus im Einsatz.
Das Alter bewusst gestalten, Verantwortung übernehmen und so lange es geht selbst bestimmen, was geschieht – das ist der Weg auf dem die Gemeindeschwesterplus Seniorinnen und Senioren gerne begleitet. Dabei geht es um gesundheitliche Aspekte genauso wie um alltägliche Themen.
Frau Scholten-Schwab informierte die Ausschussmitglieder in einer Präsentation über die Aufgaben und Tätigkeiten einer Gemeindeschwesterplus.
| Folgende ehrenamtliche Projekte wurden vorgestellt: | ||
| • | Digibo’s / Digitalbotschafter | |
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| - | Ausbildung Januar |
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| - | aktuell 4 Interessenten aus der VG Ulmen |
| • | Bewegungsbegleiter | |
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| - | Neue Ausbildung im Jahr 2025 geplant |
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| - | in der Verbandsgemeinde Ulmen sind bereits Bewegungsbegleiter aktiv |
Ansprechpartner für die Ausbildung der Digitalbotschafter und Bewegungsbegleiter sind die Gemeindeschwesternplus.
| TOP 4: | Mitteilungen |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 5: | Mitteilungen |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.