| Sitzungsdatum: | Dienstag, den 12.12.2023 |
| Beginn: | 16:01 Uhr |
| Ende: | 17:46 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Beigeordnete (als beratende Mitglieder)
Herr Karl-Josef Fischer bis 17:37 Uhr (TOP 13)
Herr Thomas Kerpen ab 16:20 Uhr (TOP 1)
Mitglieder/Stellvertreter
Herr Michael Fischer bis 17:37 Uhr (TOP 13)
Herr Paul Haubrichs
Herr Gerd Johann
Herr Michael Kerpen
Herr Alois Keßeler, Stellv. Mitglied für Uwe Schaaf
Herr Albert Klein, Stellv. Mitglied für Lothar Friedrich
Herr Klaus Kutscheid
Frau Bettina Pellio
Herr Bernhard Rodenkirch, Stellv. Mitglied für Frank Steimers
Protokollführer
Herr Patrick Simon
von der Verwaltung
Herr Frank Jäger
Herr Torsten Steffgen
Gäste
Herr Dr. Breitenbach, Mittelrheinische Treuhand
Herr Martin Boos, Kommunalaufsicht Kreisverwaltung Cochem-Zell
Herr Andreas Müller, BitControl
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Lothar Friedrich
Herr Heinz-Werner Hendges
Herr Thomas Klein
Herr Martin Probst, Stellv. Mitglied für Thomas Klein
Herr Uwe Schaaf
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes |
| 2. | Festsetzung Schmutzwassergebühr 2024 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung |
| 3. | Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2024 |
| 4. | Festsetzung der Gebühr 2024 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen |
| 5. | Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2024 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde |
| 6. | Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 7. | Projekt Eigenstromerzeugungsanlagen: Sachstandsbericht u. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise |
| 8. | Projekt Notstromkonzept: Vorstellung |
| 9. | Auftragsvergabe Partielle Kanalsanierung sowie Kanalrenovation in den Ortsgemeinden Weiler, Urschmitt und Kliding |
| 10. | Filz "Im Pesch" abwassertechnische Erschließung: Vorstellung der Entwurfsplanung |
| 11. | Prüfung Tarifumstellung von TVöD zum TV-V (Versorgungsbetriebe) |
| 12. | Öffentliche Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 13. | Nichtöffentliche Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes
Sachverhalt:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) hat den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 geprüft. Der Berichtsentwurf ist der Anlage angefügt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt; die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 24.901.363,23 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 134.956,14 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 696.838,08 €.
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 134.956,14 € mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und diesen damit Auszugleichen. Der übrige Jahresgewinn soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Im Berichtsjahr erfolgt mit Beginn der Freistellungsphase des Mitarbeiters der Verbrauch der Altersteilzeitrückstellung in der Höhe von 96.417,00 €.
Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Breitenbach von der MT war bei der Sitzung anwesend und hat den Jahresabschluss erläutert.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit vorliegendem Inhalt festzustellen und den Jahresgewinn 2022 mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und damit auszugleichen. Der übrige Jahresgewinn soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 2: Festsetzung Schmutzwassergebühr 2024 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung
Sachverhalt:
Seit dem Veranlagungsjahr 2021 war die Schmutzwassergebühr auf 3,25 €/m³, basierend auf der Nachkalkulation 2020, festgesetzt worden. Entsprechend der Nachkalkulation der Mittelrheinischen Treuhand im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wäre unter Berücksichtigung einer marktüblichen Eigenkapitalverzinsung nach § 8 Abs. 3 KAG u. § 11 Abs. 6 EigenbetriebsVO eine Gebühr von 3,66 €/m³ als erforderlich anzusehen.
Aufgrund der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation wurde eine Vorkalkulation für 2023 durchgeführt.
Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch eine dringend notwendige Gewinnerwirtschaftung erforderlich, zumal die allgemeine Rücklage durch Verlustausgleiche für vergangene Wirtschaftsjahre bereits aufgebraucht ist. Laut § 11 Abs. 7 EigenbetriebsVO ist der Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsjahr 2020 innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen.
Dies wiederum wird bekräftigt durch die Forderungen der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu den vorgelegten unausgeglichenen Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre.
In einem Auszug aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 14.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 heißt es:
„Es wird erwartet, dass bei der Gebührenneufestsetzung für das kommende Jahr kostendeckende Entgelte festgesetzt werden. Die Entgeltkalkulation sollte auch eine Verzinsung des Eigenkapitals vorsehen. Dies vermindert die Gefahr des Entstehens von ausgabewirksamen Verlusten. Zudem entsteht ein größerer tarifpolitischer Spielraum für die Zukunft, der insbesondere wegen des hohen anstehenden Investitionsbedarfes für Ersterschließungen und Kanalerneuerungen sinnvoll ist.“
Eine Rücklagenbildung für Substanzerhaltung und die Erwirtschaftung einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals sind nur möglich, wenn der Eigenbetrieb entsprechende Jahresgewinne erwirtschaftet.
Die Schmutzwassergebühr wurde aufgrund dieser Vorgaben für 2021 bereits auf 3,25 €/m³ festgesetzt.
Ohne Eigenkapitalverzinsung errechnete sich jedoch nach der Vorkalkulation 2023 eine erforderliche Gebühr von 3,58 €/m³. Dieser Gebührensatz wurde auch bereits für das Jahr 2023 beschlossen.
Mit Blick auf die laufenden sowie in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen mit sehr hohem Investitionsbedarf (s. Investitionsprogramm 2023, 2024 ff.) und die Tatsache, dass Verlustvorträge vergangener Wirtschaftsjahre die allgemeine Rücklage vollständig aufgebraucht haben, wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für 2024 auf 3,58 €/m³ festzusetzen.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat,
die Schmutzwassergebühr 2024 für die leitungsgebundene Entsorgung – wie im Vorjahr - auf 3,58 €/m³ festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3: Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2024
Sachverhalt:
Ab dem Veranlagungsjahr 2013 ist der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasseranlagen auf 0,32 €/m² festgesetzt.
Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde.
Ebenfalls wurden im Zuge der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation auch für den Wiederkehrende Beitrag eine Vorkalkulation für 2023 durchgeführt. Die Vorkalkulation für 2023 führt zu einer Anpassung auf 0,38 €/m² um eine Kostendeckung zu erreichen. Dieser Beitrag wurde entsprechend der Vorkalkulation auch von dem Verbandsgemeinderat in dieser Höhe beschlossen.
Die Beitragshöhe soll für 2024 ohne weitere Erhöhung auf 0,38 €/m² festgesetzt werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die beigefügte Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2024 – wie im Vorjahr - mit einem Beitragssatz auf 0,38 €/m² gewichtete Grundstücksfläche zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 4: Festsetzung der Gebühr 2024 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen
Sachverhalt:
Ab dem Veranlagungsjahr 2019 ist diese Gebühr auf 27,-- €/m³ festgesetzt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand die Nachkalkulation vorgenommen. Eine Auskömmlichkeit/Kostendeckung der mobilen Entsorgung wurde erreicht.
In der Annahme von unveränderten Abfuhrkonditionen wird auch für 2024 eine unveränderte Gebühr vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 27,-- € je Kubikmeter abgefahrener Menge festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5: Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2024 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde
Sachverhalt:
Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen.
Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen.
Im Rahmen der Vorkalkulation für die Schmutzwassergebühr und den Wiederkehrenden Beitrag ergab sich bei der Neukalkulation für 2023, dass eine Kostendeckung bei 0,51 €/m² entwässerte Fläche erreicht wird.
Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde auf 0,51 €/m² entwässerte Fläche wie schon in 2023 zu belassen.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,51 €/m² entwässerte Fläche und Jahr unverändert gegenüber 2023 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt.
Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2024. Sie beinhalten in einem maßvollen Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der vergangenen Jahre stützen.
Zudem erweist sich zurzeit die veränderte Geopolitische Lage seit Februar 2022 in Europa mit dem Ukraine- Russland Krieg zu einem Problemfaktor. Bei der Beschaffung von Bau- und Ersatzteilen, Baustoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen kommt es zu Lieferengpässen. Ebenso sind teilweise starke Preiserhöhungen festzustellen.
Die Planung 2024 geht im Erfolgsplan von einem Jahresgewinn mit 1.000 € aus. In der Erwartung, dass nicht alle (Vorsorge-)Planansätze, wie die Umsetzung der vielen geplanten Neubaugebiete, ausgeschöpft werden müssen, besteht die Möglichkeit eines positiven Jahresabschlusses.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Wirtschaftsplan 2024 mit vorgelegtem Inhalt zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 7: Projekt Eigenstromerzeugungsanlagen: Sachstandsbericht u. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Das Planungsbüro BitControl aus Nattenheim informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik Eigenstromerzeugungsanlagen, und Strategie zur zukünftigen Strombeschaffung.
Herr Andreas Müller wird die bisher betrachteten Lösungsstrategien für die Eigenstromerzeugungsanlagen vorstellen. Betrachtet wurden über 20 Standorte für mögliche Eigenstromerzeugungsanlagen.
Wirtschaftliche und Unwirtschaftliche Standorte liegen im Ergebnis vor. Es wurde eine Prioritätenliste der Standorte erstellt. Dazu gibt es Potenzialermittlungen und Kostenberechnungen.
Nicht auf allen Anlagen können Eigenstromerzeugungsanlagen installiert werden. An guten Standorten jedoch können Anlagen über den Bedarf vor Ort errichtet werden.
Diese guten Standorte der Priorität I sind zwingend erforderlich um eine Klimaneutralität zu schaffen. Zusätzlich kann dadurch die regionale Wirtschöpfungskette gestärkt und langfristig Gebühren stabil gehalten werden, ohne große Marktschwankungen ausgesetzt zu sein.
Für fünf Standorte liegt bereits die Anschlusszusage vom zuständigen Energie- Netzbetreiber vor.
Die Umsetzung der Maßnahme wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Es sollen bautechnisch sinnvolle und wirtschaftlich umsetzbare Bauabschnitte gebildet werden.
Für Vermarktung und die formalen Rahmenbedingungen der Eigenstromerzeugung und Bilanzkreis bedient sich BITControl der Kunz Rechtsanwälte sowie Ehrenamtlich Prof. Dr. Keilen.
Für die rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung wurde unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Mittelrheinische Treuhand (MT) zu Rate gezogen.
Die MT empfiehlt zwingend die Gründung eines eigenen Betriebszweigs auf der Grundlage der vorliegenden Projektskizze.
Kunz Rechtsanwälte und die Mittelrheinische Treuhand sind bereits in verschiedenen Verbandsgemeinden zur gleichen Thematik tätig und sehr gut in die politischen Strukturen vernetzt, so dass sich hier Synergien ergeben.
Die Bildung des Bilanzkreises über den Bedarf des Abwasserwerk hinaus ist möglich und durchaus sinnvoll. Im Bilanzkreis könnten zusätzlich die Liegenschaften (Rathaus, Schulen etc.) der VG und zukünftige Erzeugungsanlagen zu einem späteren Zeitpunkt mit einbezogen werden.
Nächsten Schritte:
| - | Abstimmung mit der/den Genehmigungsbehörden |
| - | Projektphasenplan und Finanzierungsplanung aufstellen |
| - | Beginn der Genehmigungsplanung |
| - | Beginn der Ausführungsplanung |
| - | Aufbau des Bilanzkreismodells |
| - | Gründung Betriebszweig „Energie“ |
| - | Fördermöglichkeiten analysieren |
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Wirtschaftsplan 2024 sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Beschluss:
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -Abwasserwerk- soll die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte für die Umsetzung der Eigenstromerzeugungsanlagen sowie den dazu notwendigen neu zu gründenden Betriebszweig mit dazugehöriger Satzung veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 8: Projekt Notstromkonzept: Vorstellung
Sachverhalt:
Das Planungsbüro BitControl aus Nattenheim informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. der Thematik Notstromkonzept.
Herr Andreas Müller wird die bisher betrachteten Lösungsansätze vorstellen.
Für das Notstromkonzept liegt der Gelbdruck eines Merkblattes der DWA vor. Auf dieser Grundlage wurde eine Strategie zur Ermittlung des Notstrombedarfes und des Notstromkonzeptes entwickelt. Dieses Notstromkonzept wurde nun in enger Abstimmung mit dem Betriebsdienst und dem Energie- Netzbetreiber erarbeitet. Detailabstimmungen mit der SGD- N in Koblenz stehen noch aus.
Nach der geförderten Studie kann die weitere Planung zur Umsetzung und Beantragung dieser Fördermittel erfolgen.
Die Planung und Ausführung sollen in sinnvollen Bauabschnitten und den entsprechenden finanziellen Mitteln erfolgen.
Das Honorarangebot wurde als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -Abwasserwerk- soll die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Konzepts mit Projektkosten von ca. 120Teuro veranlassen. Das Planungsbüro Bit Control soll weitere Planungsleistungen bis zur LP 9 HOAI entsprechend vorliegendem Honorarvorschlag vom 28.11.2023 vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 9: Auftragsvergabe Partielle Kanalsanierung sowie Kanalrenovation in den Ortsgemeinden Weiler, Urschmitt und Kliding
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen (Abwasserwerk) hat im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung und im Vorfeld das Kanalnetz der OL Weiler, Urschmitt und Kliding inspizieren und die vorgefundenen Schäden gemäß ATV M 149-3 bewerteten lassen.
Demnach ist es erforderlich, verschiedene Haltungen mit Schäden (DWA 0-2) kurzfristig mittels partieller Kanalsanierung zu sanieren.
Die Angebotswertungen der Ausschreibungen sind als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Partielle Kanalsanierung :
Für die Verpflichtung zur Reparatur von Abwasserkanälen im Rahmen des Sanierungskonzeptes stehen im Erfolgsplan 2023 unter Kto.-Nr. 54734 noch 32 TEU zur Verfügung. Für die Wirtschafsjahre 2024 ff. sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Kanalrenovation 2024
Unter den Konten 08521-0002 (Kliding),08537-0001 (Urschmitt), 08539-0001 (Weiler) sieht der Investitionsplan 2023 einen Planansatz von 100 TEUR vor. Im Investitionsplan 2024 ist ein Planansatz von „insgesamt“ 209 TEUR vorgesehen.
Beschluss 1:
Entsprechend dem Ergebnis der beschränkten Ausschreibung beschließt der Werkausschuss die Auftragsvergabe der partiellen Kanalsanierungen 2024 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma
Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG
zu einem Brutto-Angebotspreis von 67.220,68 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss 2:
Entsprechend dem Ergebnis der beschränkten Ausschreibung beschließt der Werkausschuss die Auftragsvergabe der Kanalrenovation 2024 in geschlossener Bauweise an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma
Geiger Kanaltechnik GMBH & Co.KG
zu einem Brutto-Angebotspreis von 193.039,57 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 10: Filz "Im Pesch" abwassertechnische Erschließung: Vorstellung der Entwurfsplanung
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Filz hat am 04.04.2023 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ gefasst.
Die Ortsgemeinde möchte dringend die Ausschreibung und Vergabe voranbringen.
Die Vergabe des Auftrags soll auf Grund der zeitlichen Knappheit in der ersten VG Rat Sitzung in 2024 erfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Investitionsplan 2023 sieht unter Konto-Nr. 08516-2 für abwassertechnische Erschließung vorgesehen. Die notwendige Planansätze (ca. 430T€) für die Umsetzung der Maßnahme sind im kommenden Wirtschaftsplan vorgesehen.
Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die Entwässerungsplanung des Ingenieurbüros HSI für das Neubaugebiet „Im Pesch“ in Filz zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem VG Rat den Auftrag zur Bauausführung dem/den wirtschaftlichen Anbieter/n zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 11: Prüfung Tarifumstellung von TVöD zum TV-V (Versorgungsbetriebe)
Sachverhalt:
Arbeitskräftemangel/Tarifrecht
Das Problem, qualifiziertes Personal einzustellen bzw. zu halten, hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Aus diesem Grund haben bereits mehr als 50 % der Werke in RLP eine Tarifumstellung vom TVöD zum TV-V (Versorgungsbetriebe) vorgenommen. Die speziellen Eingruppierungsmerkmale des TV-V führen i.d.R. zu finanziellen Vorteilen für die tariflich Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen.
Eine weiterführende Informationsveranstaltung vom Kommunalen Arbeitgeberverband fand am 16. November 2023 für alle kommunalen Eigenbetriebe im Kreis Cochem-Zell statt. An dieser Veranstaltung werden Bürgermeister, Werkleiter und Personalbüro teilnehmen.
Im TVÖD werden verschiedene Berufsbilder nicht eindeutig bzw. nicht der höherwertigen Aufgabe zugeordnet. Bei dem Berufsbild der Fachkraft für Abwassertechnik handelt es sich jedoch um sehr komplexe und breit gefächerte Aufgaben. Neben der Verantwortung für den Betrieb einer Kläranlage in verschiedenen Größenklassen, den Pumpwerken, den Regenbauwerken, dem Kanalnetz sind unter anderem umfassende Kenntnisse in Verfahrenstechnik, Messtechnik, Elektrotechnik, Labortechnik und Analytik zwingend erforderlich. Hierdurch heben sich diese Tätigkeiten deutlich von denen ab, wonach andere Berufsgruppen der Entgeltgruppe 6 zugeordnet sind.
Um einem Abwandern der Fachkräfte vorzubeugen, besteht ggf. die Möglichkeit, anstelle des TVöD-E den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) für die Mitarbeiter des Abwasserwerkes anzuwenden. Der TV-V sieht zwar keine andere Eingruppierung für die Mitarbeiter vor, jedoch sind die Tabellenwerte der jeweiligen Entgeltgruppen rund 12 % bis 15 % höher als im Vergleich zum TVöD-E.
Zunächst ist jedoch festzustellen, dass der Eigenbetrieb Abwasserwerk nicht unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fällt. Dieser findet direkt nur Anwendung in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören. Ungeachtet dessen könnte Anwendung über einen landesbezirklichen Tarifvertrag, der eigens abgeschlossen werden müsste, herbeigeführt werden.
Ein solcher landesbezirklicher Tarifvertrag wäre zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz (KAV) und der Gewerkschaft für die jeweilige Gebietskörperschaft abzuschließen. Ein gemeinsamer Bezirkstarifvertrag z.B. auf Kreisebene ist lt. Auskunft des KAV nicht möglich. D.h. jede Gebietskörperschaft entscheidet für sich, ob sie den Tarifvertrag anwendet. Wenn mehrere VG’s oder der Kreis sich für die Anwendung des TV-V entscheiden, wird für jede VG oder den Kreis separat ein Bezirkstarifvertrag abgeschlossen.
In einem ersten Schritt würde die Abstimmung zwischen Arbeitgeber und KAV (z.B. Festlegung Geltungsbereich nur für Beschäftigte des Personals im Eigenbetrieb Abwasserwerk) erfolgen. Dann setzt sich der KAV mit der zuständigen Gewerkschaft (bei der mind. ein betroffener Beschäftigter Mitglied ist) zum Abschluss des Bezirkstarifvertrags in Verbindung. Nach Mitteilung des KAV ist für das gesamte Verfahren mit einer Dauer von mindestens einem halben bis dreiviertel Jahr zu rechnen, wobei aus Abrechnungsgründen eine Umstellung zum 1.1. eines Jahres empfohlen wird.
Um eine einheitliche Verfahrensweise bei den Werken innerhalb des Landkreises Cochem-Zell einzuhalten, wäre es zu begrüßen, die Anwendung des TV-V kreisweit anzuwenden. Somit wären ggfls. neben den Abwasserwerken der Verbandsgemeinden auch die Kreiswerke des Landkreises Cochem-Zell betroffen.
Ein Tarifwechsel in den TV-V, der die entsprechenden Merkmale enthält und auch so strukturiert ist, dass die Anforderungen an das Personal der Abwasseranlagen entsprechend gewürdigt werden, wird lt. Auskunft des KAV häufig im südlichen Rheinland-Pfalz, aber zunehmend auch in unserer Nähe (z.B. VG Wittlich-Land, Bernkastel, VG Traben- Trarbach) bereits angewendet. In gesamt Rheinland-Pfalz sind bereits 95 Werke dem TV-V beigetreten (Stand Ende 2022).
Sollte der TV-V durch Landesbezirkstarifvertrag für anwendbar erklärt werden, würde es bei der Umsetzung um die Anwendung von geltendem Tarifrecht gehen, so dass für eine Beanstandung durch den Rechnungshof grundsätzlich kein Raum bestehen dürfte.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
entfällt
Beschluss:
Der Werkausschuss begrüßt die gemeinsame Vorgehensweise der Verbandsgemeinden/Kreis im Kreis Cochem- Zell. Die Prüfung durch den KAV soll veranlasst werden. In den nächsten Sitzungen erfolgen die entsprechenden Ergebnisse.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 12: Öffentliche Mitteilungen
1. Herr Jan Wallebohr aus Ulmen hat im Zuge der beruflichen Aktionstage „Mitten im Arbeitsleben“ der Caritas Werkstätten St. Raphael im November 2023 seinen inklusiven Arbeitstag beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen absolviert. Diese Integrationstage sollen Menschen mit Behinderung und Unternehmen in der Region zusammenbringen.
Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte im Vulcan Echo Ausgabe 48/2023.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 13: Nichtöffentliche Mitteilungen
| 2. | Informationen zur Betriebsorganisation im Zuge des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) |