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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 51/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen

Sitzungsdatum:

Dienstag, den 10.12.2024

Beginn:

15:30 Uhr

Ende:

17:33 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

1. Beigeordnete(r)

Herr Thomas Kerpen

Beigeordnete(r)

Herr Ulrich Laux

Herr Manfred Nehren

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:

SPD

Frau Marita Benz

Herr Holger Esper

Herr Bernhard Rodenkirch

Herr Edwin Scheid

Herr Frank Steimers

CDU

Herr Christian Arnold

Herr Peter Arnoldi

Frau Jennifer Bober

Herr Karl-Josef Fischer

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Stephan Keßeler

Herr Klaus Kutscheid

Herr Thorsten Lescher

Herr Andreas Peifer

Frau Bettina Pellio

Herr Johannes Pötz

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Sebastian Hammes

Herr Michael Mais

Herr Berthold Schäfer

Herr Rudolf Schneiders

Frau Mirjam Traßer

FWG Büchel e.V.

Herr Herbert Benz

Herr Markus Radermacher

Herr Arno Zillgen

Ortsbürgermeister/in bzw. deren Vertreter:

Herr Wilfried Linden

Frau Ute Mindermann

Herr Michael Mönch

Herr Gerhard Müller

Herr Bernhard Peter

Frau Elfriede Schäfer

Herr Otto Schneiders

Herr Günter Welter

Ortsvorsteher

Herr Holger Burgard

Protokollführer

Herr Michael Schneider

von der Verwaltung

Herr Oliver Gilles

Frau Laura Junglas

Frau Daniela Saxler

Herr Markus Schreiber

Frau Tanja Schug

Herr Torsten Steffgen

Herr Stefan Thomas

Frau Lisa Unzen

Gäste

Herr Paul Haubrichs

Herr Werner Traßer

Herr Günther Wagner

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Herr Thomas Klein

Herr Volker Laux

Herr Bernd Mertes

Herr Jörg Mühlenfeld

Herr Tino Pfitzner

Herr Andreas Rustige

Herr Uwe Schaaf

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgende Punkte erweitert:

TOP 6.1.:

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum" vom 06.02.2024

TOP 6.2.:

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung zwischen St. Hildegardishaus gGmbH und der MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum AöR über eine Beteiligung im Rahmen einer stillen Teilhaberschaft

TOP 22:

Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Erwerb einer gebrauchten Drehleiter mit Korb 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich

Abstimmungsergebnis: -einstimmig-

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

2.

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 sowie den Anlagen

4.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022

5.

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2022

6.

Wahl weiterer Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"

6.1.

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum" vom 06.02.2024

6.2.

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung zwischen St. Hildegardishaus gGmbH und der MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum AöR über eine Beteiligung im Rahmen einer stillen Teilhaberschaft

7.

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Werkausschuss

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung

9.

Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Meiserich - Änderung der Gemeindegrenze zu Schönbach

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

11.

Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes

12.

Festsetzung Schmutzwassergebühr 2025 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung

13.

Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2025

14.

Festsetzung der Gebühr 2025 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen

15.

Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2025 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde

16.

Neufassung der Betriebssatzung der VG Ulmen

17.

Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen

18.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Teilsanierung der Fassade der Burg-Grundschule in Ulmen

19.

Informationen zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017

20.

Stellungnahme der Verbandsgemeinde Ulmen zum Antrag der Realschule plus Vulkaneifel auf Aufhebung der Dislozierung

21.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Verkehrsanlagen- und Kanalplanung für das Gewerbegebiet in Alflen

22.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Erwerb einer gebrauchten Drehleiter mit Korb 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich

23.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

24.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

25.

Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Verpflichtung der Mitglieder des Verbandsgemeinderates

Sachverhalt:

Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweisen:

Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).

Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).

Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 hat Herr Michael Mais die Wahl in den Gemeinderat angenommen und hat bei der konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 und bei der Sitzung am 10.10.2024 entschuldigt gefehlt. In dieser Sitzung wurde Herr Michael Mais durch Bürgermeister Alfred Steimers per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 sowie den Anlagen

Sachverhalt:

Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 ist als Anlage beigefügt.

Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:

Festgesetzt werden

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 3.000.000,00 EUR erforderlich.

Eine Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2025 fand in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2024 statt. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung informiert.

1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

Beschluss:

Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

Anschließend beschließt der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 4:

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:

Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss 2022 zuzustimmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat hat folgendes beschlossen:

1.

Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen.

2.

Dem Jahresabschluss 2022 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 5:

Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2022

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Entlastungserteilung zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Beigeordneten Ulrich Laux, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2022 nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

Ja 21, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 4

Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Thomas Kerpen, das Ratsmitglied Karl-Josef Fischer und das Ratsmitglied Sandra Hendges-Steffens hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

TOP 6:

Wahl weiterer Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum"

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.10.2024 wurde die 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ beraten und beschlossen. Demnach besteht der Verwaltungsrat aus 16 Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder sind das vorsitzende Mitglied und weitere 12 Mitglieder wovon 10 Mitglieder von der Trägerkommune und 2 Mitglieder von der St. Hildegardis gGmbH benannt werden.

Weiterhin gehören dem Verwaltungsrat der Geschäftsführer, der leitende Arzt und ein Vertreter der Mitarbeiterschaft des MVZ als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.10.2024 wurden bereits folgende Personen in den Verwaltungsrat gewählt:

(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

*Die SPD-Fraktion und die FWG VG Ulmen e.V. einigten sich darauf, dass der 8. Platz an die FWG VG Ulmen e.V. vergeben wird.

Mitglieder von St. Hildegardis gGmbH:

Gemäß der 2. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ sind in der Sitzung noch zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählen.

Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwingend dem Verbandsgemeinderat angehören. Es wäre von Vorteil, wenn u. a. Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die entsprechende fachliche Kompetenzen aufweisen können

Die im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende weitere Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum“:

(Anmerkung: In blauer Kursivschrift aufgeführte Personen sind keine Ratsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

TOP 6.1:

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum" vom 06.02.2024

Sachverhalt:

Bürgermeister Steimers informierte in den vergangenen Sitzungen des Verbandsgemeinderates und verschiedener anderer Gremien bereits über eine beabsichtigte stille Teilhaberschaft der St. Hildegardishaus gGmbH an der Anstalt des öffentlichen Rechts „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“.

Nach mehreren Gesprächen in unserem Hause mit den Verantwortlichen der St. Hildegardishaus gGmbH wurde unsererseits eine Vereinbarung erarbeitet, die der St. Hildegardishaus gGmbH mit der Bitte um Prüfung zugesandt wurde.

Diese Vereinbarung wurde nun von dort geprüft und mit der Bitte zurückgesandt, neben dem Abschluss dieser Vereinbarung auch die Satzung der AöR „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ dahingehend zu ändern, explizit auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen der St. Hildegardishaus gGmbH zu erwähnen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der 3. Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“ vom 06. Februar 2024 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 6.2:

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung zwischen St. Hildegardishaus gGmbH und der MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum AöR über eine Beteiligung im Rahmen einer stillen Teilhaberschaft

Sachverhalt:

Bürgermeister Steimers informierte in den vergangenen Sitzungen des Verbandsgemeinderates und verschiedener anderer Gremien bereits über eine beabsichtigte stille Teilhaberschaft der St. Hildegardishaus gGmbH an der Anstalt des öffentlichen Rechts „MVZ Ulmen - Gesundheitszentrum“.

Nach mehreren Gesprächen in unserem Hause mit den Verantwortlichen der St. Hildegardishaus gGmbH wurde unsererseits eine Vereinbarung erarbeitet, die der St. Hildegardishaus gGmbH mit der Bitte um Prüfung zugesandt wurde.

Diese Vereinbarung, die in der Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, wurde nun nach Prüfung durch die Verantwortlichen der St. Hildegardishaus gGmbH zurückgesandt. Es wird darum gebeten, die in gelb markierten Passagen der Vereinbarung hinzuzufügen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Ulmen stimmt der Vereinbarung zwischen der St. Hildegardishaus gGmbH, Jugend- und Behindertenhilfe,

vertreten durch Herrn Wolfgang Maring als Geschäftsführer, und der Medizinischen Versorgungszentrum Ulmen - Gesundheitszentrum AöR, vertreten durch Herrn Alfred Steimers als Vorsitzender des Verwaltungsrates der AöR, über eine Beteiligung der St. Hildegardishaus gGmbH am Medizinischen Versorgungszentrum Ulmen - Gesundheitszentrum zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 7:

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Werkausschuss

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen Werkausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.10.2024 wurden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Werkausschusses gewählt. In dieser Sitzung wurde Herr Leo Bleser als stellvertretendes Mitglied für den Werkausschuss gewählt.

Herr Leo Bleser hat die Wahl zum stellvertretenden Mitglied des Werkausschusses nicht angenommen. Daher erfolgt in dieser Sitzung die Neuwahl eines stellvertretendes Mitgliedes.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst abweichend von § 40 Abs. 5 GemO die offene Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat wählt folgendes stellvertretendes Mitglied für den Werkausschuss:

Herr Walter Hammes (Vorschlagsträger: CDU-Fraktion)

Abstimmungsergebnis:

Ja 24, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsitzendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung

Sachverhalt:

Der Werksausschuss hat sich anlässlich seiner Sitzung vom 14.11.2024 mit einer Änderung der Betriebssatzung befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat diese wie vorgelegt zu beschließen.

In der Satzung sind einige Regelungen aufgenommen, die auch die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde betreffen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine Auswirkungen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

§ 3 Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse

Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Dem Werkausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs übertragen:

Ziffer 3:

die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen mit einem Wert von im Einzelfall über 25.000 EUR (bisher 15.000); dies gilt nicht für die laufenden Geschäfte zur Umsetzung des Wirtschaftsplans gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6, für Lieferverträge mit Sonderabnehmern nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 sowie für Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind,

Ziffer 5:

die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen mit einem Streitwert im Einzelfall von über 10.000 EUR (vorher 2.500), bei Streitigkeiten vor einem Finanzgericht in allen Fällen,

Ziffer 6.

wird gestrichen (Verfügung über eigenes Vermögen)

Die bisherige Ziffer 7 wird Ziffer 6

Ziffer 6 neu:

die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten bis zu einer Wertgrenze von 400.000 EUR (bisher 250.000)

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 9:

Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Meiserich - Änderung der Gemeindegrenze zu Schönbach

Sachverhalt:

In der Gemarkung Ulmen wird derzeit ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Meiserich durchgeführt.

Nach § 58 Abs. 2 FlurbG können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung erforderlich ist.

Im Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Meiserich wird die Gemeindegrenze zwischen den Gemarkungen Schönbach (Verbandsgemeinde Daun) und Ulmen durch den Uessbach gebildet. Lediglich in einem kurzen Bereich nördlich der A48 weicht die Gemarkungsgrenze von der Mittellinie des Uessbachs ab.

Aus Sicht der Flurbereinigungsbehörde ist es zweckmäßig, die Gemeindegrenze zwischen den Gemarkungen Schönbach und Ulmen zu regulieren. Der vom DLR Westerwald-Osteifel vorgeschlagene neue Verlauf der Gemeindegrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenauszug dargestellt.

Der Verlauf der Gemeindegrenze kann ebenfalls dem beigefügten Lageplan und dem beigefügten Luftbild entnommen werden.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates am 11.12.2024), dem vorgeschlagenen neuen Verlauf der Gemeindegrenze gem. § 58 Abs. 2 FlurbG im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Ulmen-Meiserich zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnug ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Haupt- und Finanzausschuss genehmigt werden.

Bruno Michalik spendete 500 € für die Jugendfeuerwehr Beuren.

Alexander Schüller spendete der Feuerwehr Auderath ein CO-Warngerät.

Außerdem wurde der Feuerwehr Auderath durch die Firma Stall Waldfrieden eine Kanalspülkopf Storz C Kupplung gespendet.

Hans-Jürgen Oster spendete 100 € für die Bambini Feuerwehr Gevenich.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

entfällt

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Spenden dankend an.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 11:

Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes

Sachverhalt:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MT) hat den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 geprüft. Der Berichtsentwurf ist der Anlage angefügt.

Der Wirtschaftsprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt; die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 25.268.239,00 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 250.854,78 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 586.831,02 €.

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 250.854,78 € auf neue Rechnung vorzutragen

Beschluss:

Der Empfehlung des Werkausschusses folgend beschließt der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit vorliegendem Inhalt festzustellen und den Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 12:

Festsetzung Schmutzwassergebühr 2025 für die leitungsgebundene Abwasserentsorgung

Sachverhalt:

Seit dem Veranlagungsjahr 2021 war die Schmutzwassergebühr auf 3,25 €/m³, basierend auf der Nachkalkulation 2020, festgesetzt worden. Entsprechend der Nachkalkulation der Mittelrheinischen Treuhand im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wäre unter Berücksichtigung einer marktüblichen Eigenkapitalverzinsung nach § 8 Abs. 3 KAG u. § 11 Abs. 6 EigenbetriebsVO eine Gebühr von 3,66 €/m³ als erforderlich anzusehen.

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation wurde eine Vorkalkulation für 2023 durchgeführt.

Für die Aufgabenwahrnehmung ist auch eine dringend notwendige Gewinnerwirtschaftung erforderlich, zumal die allgemeine Rücklage durch Verlustausgleiche für vergangene Wirtschaftsjahre bereits aufgebraucht ist. Laut § 11 Abs. 7 EigenbetriebsVO ist der Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsjahr 2020 innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen.

Dies wiederum wird bekräftigt durch die Forderungen der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell zu den vorgelegten unausgeglichenen Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre.

In einem Auszug aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 14.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 heißt es:

„Es wird erwartet, dass bei der Gebührenneufestsetzung für das kommende Jahr kostendeckende Entgelte festgesetzt werden. Die Entgeltkalkulation sollte auch eine Verzinsung des Eigenkapitals vorsehen. Dies vermindert die Gefahr des Entstehens von ausgabewirksamen Verlusten. Zudem entsteht ein größerer tarifpolitischer Spielraum für die Zukunft, der insbesondere wegen des hohen anstehenden Investitionsbedarfes für Ersterschließungen und Kanalerneuerungen sinnvoll ist.“

Eine Rücklagenbildung für Substanzerhaltung und die Erwirtschaftung einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals sind nur möglich, wenn der Eigenbetrieb entsprechende Jahresgewinne erwirtschaftet.

Die Schmutzwassergebühr wurde aufgrund dieser Vorgaben für 2021 bereits auf 3,25 €/m³ festgesetzt.

Ohne Eigenkapitalverzinsung errechnete sich jedoch nach der Vorkalkulation 2023 eine erforderliche Gebühr von 3,58 €/m³. Dieser Gebührensatz wurde auch bereits für das Jahr 2023 beschlossen.

Mit Blick auf die laufenden sowie in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen mit sehr hohem Investitionsbedarf (s. Investitionsprogramm 2025 ff.) und die Tatsache, dass Verlustvorträge vergangener Wirtschaftsjahre die allgemeine Rücklage vollständig aufgebraucht haben, wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für 2025 auf 3,58 €/m³ festzusetzen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Schmutzwassergebühr 2025 für die leitungsgebundene Entsorgung - wie im Vorjahr - auf 3,58 €/m³ festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 13:

Erlass der Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung (WKB) 2025

Sachverhalt:

Ab dem Veranlagungsjahr 2013 ist der Wiederkehrende Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasseranlagen auf 0,32 €/m² festgesetzt.

Die Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 zeigt, dass eine Kostendeckung erreicht wurde.

Ebenfalls wurden im Zuge der stark gestiegenen Kosten und derzeitigen Marktsituation auch für den Wiederkehrende Beitrag eine Vorkalkulation für 2023 durchgeführt. Die Vorkalkulation für 2023 führt zu einer Anpassung auf 0,38 €/m² um eine Kostendeckung zu erreichen. Dieser Beitrag wurde entsprechend der Vorkalkulation auch von dem Verbandsgemeinderat in dieser Höhe beschlossen.

Die Beitragshöhe soll für 2025 ohne weitere Erhöhung auf 0,38 €/m² festgesetzt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die beigefügte Satzung über die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2025 - wie im Vorjahr - mit einem Beitragssatz auf 0,38 €/m² gewichtete Grundstücksfläche zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 14:

Festsetzung der Gebühr 2025 für das Einsammeln, den Transport und die Annahme von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Überschussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen

Sachverhalt:

Ab dem Veranlagungsjahr 2019 ist diese Gebühr auf 27,-- €/m³ festgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand die Nachkalkulation vorgenommen. Eine Auskömmlichkeit/Kostendeckung der mobilen Entsorgung wurde erreicht.

In der Annahme von unveränderten Abfuhrkonditionen wird auch für 2025 eine unveränderte Gebühr vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses die Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Überschlussschlamm aus privaten Kleinkläranlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 auf 27,-- € je Kubikmeter abgefahrener Menge festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 15:

Festsetzung der Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil 2025 für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in die Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß der Vereinbarung mit den Gemeinden ist der Anteilssatz für die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde in der Haushaltssatzung der VG Ulmen festzusetzen.

Die Endabrechnung erfolgt kostendeckend entsprechend den Kalkulationsvorschriften in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Jahresabschlusszahlen.

Im Rahmen der Vorkalkulation für die Schmutzwassergebühr und den Wiederkehrenden Beitrag ergab sich bei der Neukalkulation für 2023, dass eine Kostendeckung bei 0,51 €/m² entwässerte Fläche erreicht wird.

Bei der Nachkalkulation des Jahresabschlusses 2023 kam es zu einer Rückzahlung an die Gemeinden, da die Kostendeckung niedriger war.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vorausleistung an den laufenden Kosten der Entwässerung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen in das Abwassersystem der Verbandsgemeinde auf 0,47 €/m² entwässerte Fläche zu belassen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses den Vorausleistungssatz auf den laufenden Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Haushaltsjahr 2025 auf 0,47 €/m² entwässerte Fläche und Jahr festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 16:

Neufassung der Betriebssatzung der VG Ulmen

Sachverhalt:

In der derzeit gültigen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeinde Ulmen - Abwasserwerk - vom 24.09.2013 haben sich viele Änderungen ergeben, sodass eine Neufassung dieser Satzung notwendig ist.

Die Satzung wurde entsprechend an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom November 2021 angepasst.

Im Wesentlichen geht es um die Gründung und die entsprechende Ergänzung eines weiteren Betriebszweiges. Somit kommt es zu folgender Änderung:

„Verbandsgemeinde Ulmen - Abwasserwerk -“

wird zu

„Verbandsgemeindewerke Ulmen“

mit den Betriebszweigen Abwasser und Energie.

Zudem wurden „§ 5 Aufgaben des Werkausschusses“ und „§ 7 Werkleitung“ im Hinblick auf die gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre geändert und die Wertgrenzen entsprechend nach oben angepasst. Im Zuge dessen ist eine Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen notwendig.

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Betriebssatzung liegt als Anlage anbei.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werksausschusses und hebt die Betriebssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 24. September 2013 auf.

Die neue Betriebssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 17:

Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Ulmen

Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 wurde durch die Werkleitung erarbeitet und ist der Anlage angefügt.

Die Höhe der Planansätze zum Zeitpunkt der Planaufstellung beruhen auf Berechnungen, Verpflichtungen, Erfahrungen und Prognosebetrachtungen für das Jahr 2025. Sie beinhalten in einem maßvollen Umfang ‚Vorsorgeaufwendungen‘, die sich auf Betriebserfahrungen der vergangenen Jahre stützen.

Zudem erweist sich die veränderte Geopolitische Lage auf der Welt zu einem Problemfaktor. Bei der Beschaffung von Bau- und Ersatzteilen, Baustoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen kommt es zu Lieferengpässen. Ebenso sind teilweise starke Preiserhöhungen festzustellen.

Die Planung 2025 geht im Erfolgsplan von einem Jahres Verlust mit 986,00 € aus. In der Erwartung, dass nicht alle (Vorsorge-)Planansätze, wie die Umsetzung der vielen geplanten Neubaugebiete, ausgeschöpft werden müssen, besteht die Möglichkeit eines positiven Jahresabschlusses.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2025 mit vorgelegtem Inhalt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 18:

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Teilsanierung der Fassade der Burg-Grundschule in Ulmen

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Ulmen beabsichtigt eine „Energetische Teilsanierung“ der Grundschule Ulmen durchzuführen. Die zum Schulhof hin liegende Gebäudeseite soll unter Berücksichtigung erhöhter energetischer Anforderungen saniert werden. Vorgesehen ist eine Wärmedämmung der Fassade und der Austausch von Fenstern (inkl. Sonnenschutz) und Türen.

Die Kosten für die Fassadensanierung betragen laut vorliegender Kostenschätzung 642.600,00 € brutto. Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Gewährung von KIPKI-Mitteln gestellt. Mit der Bewilligung vom 26.02.2024 wurde eine Förderung in Höhe von 323.517,56 € zugesagt.

Für die nachfolgende Umsetzung des KIPKI-Projektes ist die Begleitung durch ein Planungsbüro erforderlich. Hierfür soll die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen beauftragt werden eine Honoraranfrage bei verschiedenen Planungsbüros durchzuführen.

Da die Maßnahme bereits bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein muss und die Planungstätigkeit schnellstmöglich aufgenommen werden sollte, soll der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat ermächtigt werden, den Auftrag nach erfolgter Submission an das mindestbietende Planungsbüro zu erteilen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2025 sind auf der Buchungsstelle 21102-096000-254 entsprechende Mittel eingestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit der Durchführung einer Honoraranfrage an verschiedene Planungsbüros.

Des Weiteren ermächtigt der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat den Auftrag nach erfolgter Submission an das mindestbietende Planungsbüro zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 19:

Informationen zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 06.06.2024 hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald einstimmig den Offenlagebeschluss zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 (RROP) zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) gefasst. Im Rahmen der 1.Teilfortschreibung wird der Textteil zu Kapitel 3.2 mit Zielen und Grundsätzen geändert. Des Weiteren wurden Flächen als Vorranggebiete für Windenergienutzung, als Vorranggebiete für Repowering, sowie als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen neu ausgewiesen.

Die Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten nach § 9 Abs. 2 ROG im Rahmen der Offenlage, bis zum 28. Oktober 2024 die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen und Bedenken zu diesen zu äußern.

Da in dem Planentwurf auch Flächen aus dem Verbandsgemeindegebiet ausgewiesen wurden (sh. beigefügte Anlage „Flächensteckbriefe“), hat die Verbandsgemeinde-verwaltung Ulmen in Absprache mit den direkt und indirekt betroffenen Ortsgemeinden eine Stellungnahme abgegeben, die als Anlage beigefügt ist.

Der Verbandsgemeinderat wird hiermit über die abgegebene Stellungnahme informiert.

Die im Rahmen der Offenlage insgesamt abgegebenen Stellungnahmen wird die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nun sichten und eine entsprechende Abwägung erstellen. Mit der Abwägung ist frühestens im Sommer 2025 zu rechnen.

TOP 20:

Stellungnahme der Verbandsgemeinde Ulmen zum Antrag der Realschule plus Vulkaneifel auf Aufhebung der Dislozierung

Sachverhalt:

Die Realschule plus Vulkaneifel hat einen Antrag gestellt, dass die 5. und 6. Klasse von Lutzerath nach Ulmen wechseln. Der Landkreis, als Schulträger, muss über den Antrag entscheiden. Die abschließende Entscheidung obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Seitens des Landkreises wurde die Verbandsgemeinde gebeten, Stellung zu dem Antrag zu nehmen. Wegen der weitreichenden Bedeutung, hat der Ältestenrat entschieden, dass der Verbandsgemeinderat sich unmittelbar mit der Angelegenheit beschäftigen soll.

Anlagen zur Sitzungsvorlage werden nachgereicht.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

- entfällt -

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat spricht sich dafür aus, die Stellungnahme in der vorgelegten Fassung, abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 24, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0

TOP 21:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Verkehrsanlagen- und Kanalplanung für das Gewerbegebiet in Alflen

Sachverhalt:

Die Maßnahme wurde im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens (VGV) dem Wettbewerb unterstellt.

In der ersten Phase - Bewerbungsphase - bewarben sich insgesamt 3 Büros, welche fachlich bewertet wurden. Alle 3 Büro´s sind unter Anlegung der festgelegten Bewertungskriterien in die engere Auswahl gekommen:

Die Bewerber erfüllten alle Voraussetzungen und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zum Einreichungstermin am 16.10.2024, 11:00 Uhr, lagen der Verhandlungsleitung zwei elektronische Angebote vor.

Die Bindefrist endet am 13.12.2024.

Die Angebote entsprachen den ausgeschriebenen Anforderungen, sodass sie zur weiteren Prüfung zugelassen wurde. Für alle Vergabekriterien erfolgte eine Punktevergabe. Diese wurden im Verhältnis der Vergabekriterien gewichtet.

Die Punktevergabe der Qualität wurde von der Verwaltung vorgenommen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Die Haushaltsmittel werden entsprechend eingeplant. Die Ortsgemeinde Alflen trägt 60 % und Verbandsgemeinde Ulmen 40 % der Kosten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Planungsauftrag an IBS Ingenieure, Alflen gemäß Angebot vom 16.10.2024 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja 25, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0

TOP 22:

Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Erwerb einer gebrauchten Drehleiter mit Korb 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich

Sachverhalt:

Da eine kurzfristige Einberufung des Verbandsgemeinderates nicht mehr möglich war, hat der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:

Für die Drehleiter-Korb 16/4 (DLK) in Bad Bertrich (Erstzulassung 1987) steht in 2025 die vorgeschriebene 10-Jahresprüfung an. Hierbei wird der Leiterpark geprüft, u.a. muss ein Austausch aller Seile mit Rollen und Hydraulikschläuchen erfolgen, die Seilwinde des Leiterparks ist zu überholen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf geschätzte 25.000,00 € (es liegt ein Angebot über 16.000,00 € vor, erfahrungsgemäß ergeben sich während der Wartung noch Mängel, die dann mit behoben werden müssen).

Die jetzige DLK hat zunehmend technische Probleme, damit verbunden erhöhte Reparaturkosten. Während der Reparaturen steht die Drehleiter im Einsatzfall nicht zur Verfügung.

Eine neue Drehleiter, sei es eine 18-12 als auch eine 23-12 sind am Markt ab 800.000,00 € erhältlich (maximale Landesförderung 167.000,00 € für eine DLK 18/12 für die jetzige Klasse B2).

Aufgrund der zunehmenden Probleme mit der jetzigen Drehleiter könnte der Kauf einer neueren gebrauchten Drehleiter 18/12 oder 23/12 in Betracht gezogen werden.

Am Markt sind viele ältere 23-12 DLK’s im Angebot, jedoch mit hohen Betriebsstunden des Leiterparks und hoher Laufleistung.

Die Suche nach einer gebrauchten Drehleiter gestaltet sich schwierig. Daher wurde für die weitere Suche die Fa. Drehleiterwerkstatt Beitel & Stier GmbH mit einbezogen, die derzeit die jährliche Prüfung der DLK Bad Bertrich durchführt. Diese haben gebrauchte DLK 23-12 ab 200.000,00 € (Baujahr 1996) im Angebot. Von uns in Erwägung gezogene Angebote aus dem Internet wurden mit Herrn Stier besprochen. Diese wurden aber aufgrund der vorherigen Verwendung - z.B. bei einer Berufsfeuerwehr und deren Betriebsstunden des Leiterparks verworfen.

Hr. Stier erklärte, dass wenige „brauchbare“ Fahrzeuge am Markt zur Verfügung stehen, wo sich eine 10-Jahresprüfung „lohne“ und bei der weiteren Verwendung mit wenig technischen Problemen und Folgekosten zu rechnen sei. Die Nachfrage nach gebrauchten DLK‘s sei höher als das Angebot, u.a. wären viele DLK’s in die Ukraine geliefert worden.

In der Plattform Zoll-Auktionen wird derzeit eine DLK 18/12 mit erst 453 Einsatzstunden am Leiterpark, Fahrleistung 12282 km, Startpreis 15.000,00 €, ID-Nr. 874279 lt. Anlage angeboten. Diese würde sich aus Sicht des Herrn Stier eignen, eine neue 10-Jahreprüfung durchzuführen. Sollte hier Interesse bestehen, könne er auf diese Drehleiter bis zu einem durch uns festgesetzten Betrag bieten und diese erwerben. Hier könne sodann eine neue 10-Jahresprüfung durchgeführt und HU/AU erneuert werden, hierfür würden rund 30.000,00 € anfallen. Die Dreheiter würde dann mit neuer 10-Jahresprüfung und neuer HU/AU an uns ausgeliefert.

Der Wehrleiter und die Freiwillige Feuerwehr Bad Bertrich (Abstimmungsgespräch zwischen WL Thomas Kerpen und der Wehrführung von Bad Bertrich, Thomas Rheinhard, Achim Schäfer, Volker Laux am 30.11.2024) stimmen diesem Kauf zu.

Der Auftrag zum Kauf und anschließender Durchführung der 10-Jahresprüfung soll wie folgt erfolgen:

- Die Drehleiterwerkstatt Beitel & Stier GmbH, Barthelsmühlring 5, 76870 Kandel (nachfolgend Drehleiterwerkstatt) wird beauftragt, auf das Angebot DLK 18-12 bei Zoll-Auktionen, Auktions-ID: 874279 bis zu einem Betrag von 35.000,00 € zu bieten. Sollte der Zuschlag erteilt werden, erhält die Drehleiterwerkstatt damit zeitgleich den Auftrag, an dieser DLK 18/12 die 10-Jahres-Wartung durchzuführen, HU+AU zu erneuern und diese sodann an uns bis zum 15.02.2025 auszuliefern. Diese zuvor genannten, auszuführenden Tätigkeiten zu einem Bruttogesamtpreis von maximal 30.000,00 €.

Der Gesamtpreis würde sich somit auf maximal 65.000,00 € belaufen.

Durch Einsparungen/nicht in Anspruch genommene Haushaltansätze im investiven Bereich des Haushaltes 2024 beim Produkt 12600-Feuerwehr stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

TOP 23:

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über:

1.

Die Zahl der Hilfeempfänger in der Sozialabteilung wurde bekannt gegeben.

2.

Weiterhin teilte Bürgermeister Steimers mit, dass die VG Ulmen zusammen mit den Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem und Zell für die Interkommunale Zusammenarbeit ZUCK mit dem Projekt „Beschäftigung eines gemeinsamen Prozessdesigners“ mit dem Eifel Award 2024 ausgezeichnet wurde.

Am kommenden Freitag wird der Innenminister Ebling im Rahmen einer Netzwerk-Veranstaltung den Förderbescheid aus der IKZ-Pilotförderung für das Projekt „Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle“, welches ebenfalls von den 4 Verbandsgemeinden umgesetzt wird, übergeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 24:

Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

TOP 25:

Ehrungen und Verabschiedung kommunaler Mandatsträger

In der letzten Sitzung am 10.10.2024 erfolgte bereits eine offizielle Verabschiedung sowohl der mit Ablauf der Wahlperiode 2019 bis 2024 aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschiedenen Ratsmitglieder als auch der aus dem Amt ausgeschiedenen Ortsbürgermeister.

Weiterhin wurden verschiedene noch aktive Ratsmitglieder für Ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement für die Verbandsgemeinde geehrt.

Die Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister, die an der konstituierenden Sitzung fehlten, wurden in dieser Sitzung verabschiedet/geehrt.