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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 51/2024
Verbandsgemeinde Ulmen
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.07.2024

Der Verbandsgemeinderat Ulmen hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in seiner Sitzung am 01.07.2015 die folgende 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen vom 11.07.2024 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

§ 3 – Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse wird wie folgt neu gefasst:

Abs. 3

Dem Werkausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs übertragen:

  1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 25.000 EUR überschreiten,
  2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen soweit es sich nicht um Tarife handelt,
  3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen mit einem Wert von im Einzelfall über 25.000 EUR; dies gilt nicht für die laufenden Geschäfts zur Umsetzung des Wirtschaftsplans gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6, für Lieferverträge mit Sonderabnehmern nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 sowie für Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind,
  4. die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den laufenden Geschäften gehören,
  5. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen mit einem Streitwert im Einzelfall von über 10.000 EUR, bei Streitigkeiten vor einem Finanzgericht in allen Fällen,
  6. die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten bis zu einer Wertgrenze von 400.000 EUR.

Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung bleiben unberührt.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ulmen tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Vulkanecho in Kraft.

56766 Ulmen, den 16.12.2024
Verbandsgemeinde Ulmen
gez. Alfred Steimers
Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.