| Sitzungsdatum: | Dienstag, den 06.02.2024 |
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 18:10 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
| Herr Bürgermeister Alfred Steimers |
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| 1. Beigeordneter | |
| Herr Karl-Josef Fischer |
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| Beigeordnete(r) | |
| Herr Thomas Kerpen |
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| Herr Heinz-Werner Hendges | bis TOP 7 |
| Mitglieder des Verbandsgemeinderates: | |
| SPD | |
| Frau Marita Benz |
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| Herr Lothar Friedrich |
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| Herr Bernhard Rodenkirch |
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| Herr Edwin Scheid |
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| Herr Frank Steimers |
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| Herr Günther Wagner |
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| CDU/FWG Büchel e.V. | |
| Frau Jennifer Bober |
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| Herr Walter Hammes |
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| Frau Sandra Hendges-Steffens |
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| Herr Friedhelm Justen |
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| Herr Alois Keßeler |
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| Herr Stephan Keßeler |
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| Herr Thomas Klein |
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| Herr Klaus Kutscheid |
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| Herr Ulrich Laux |
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| Frau Roswitha Lescher |
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| Herr Thorsten Lescher |
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| Herr Arno Zillgen |
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| FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. | |
| Herr Michael Mais |
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| Herr Berthold Schäfer |
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| Herr Rudolf Schneiders |
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| Frau Edeltrud Schuhmacher |
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| Herr Werner Traßer | bis TOP 6 |
| Herr Hubert Willems |
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| Ortsbürgermeister bzw. deren Vertreter: | |
| Herr Christian Arnold |
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| Herr Walter Brauns |
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| Herr Paul Haubrichs |
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| Herr Peter Jahnen |
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| Herr Wilfried Linden |
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| Herr Gerhard Müller |
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| Herr Tino Pfitzner |
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| Herr Günter Welter |
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| Protokollführerin | |
| Frau Daniela Saxler |
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| von der Verwaltung | |
| Herr Markus Schreiber |
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| Frau Tanja Schug |
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| Herr Torsten Steffgen |
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| Herr Stefan Thomas |
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| Gäste | |
| Frau Fritz | von Stadt-Land-Plus |
| Abwesend waren: | |
| Es fehlten entschuldigt | |
| Frau Sarah Dorfner |
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| Herr Andreas Peifer |
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| Frau Bettina Pellio |
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| Herr Helmut Römer |
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| Herr Uwe Schaaf |
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Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| 2. | Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen - Vorstellung der Ergebnisse |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 sowie den Anlagen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechtes "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
| 6. | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutsche Glasfaser |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Westconnect |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haushaltsmitteln |
| 10. | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 |
| 11. | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2020 |
| 12. | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 |
| 13. | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2021 |
| 14. | Filz "Im Pesch" abwassertechnische Erschließung: Auftragsvergabe |
| 15. | Beratung und Beschlussfassung zum geplanten Gewerbegebiet Alflen |
| 16. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 17. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung |
| Es wurden keine Fragen gestellt. | |
| TOP 2: | Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen - Vorstellung der Ergebnisse |
Sachverhalt:
Das Büro für Städtebau und Umweltplanung Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard-Buchholz wurde beauftragt, für das Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen ein Radwegekonzept zu erstellen.
Frau Michelle Fritz wird als Projektleiterin an der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates teilnehmen und die Ergebnisse vorstellen.
Das Radverkehrskonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes der Verbandsgemeinde Ulmen fallen insgesamt Kosten in Höhe von 79.468,20 Euro an. Im Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen für die Ausgaben noch Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.
Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält für dieses Vorhaben im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährung“ (EULLE) eine Gesamtzuwendung in Höhe von 48.200 Euro. Davon entfallen 25.391 Euro auf das Jahr 2024.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Radverkehrskonzept für die Verbandsgemeinde Ulmen in der vorlegten Form zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 3: | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 sowie den Anlagen |
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 ist als Anlage beigefügt.
Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 13.132.560,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 12.725.519,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 407.041,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 619.259,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.869.987,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.427.530,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 1.557.543,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf — 938.284,00 EUR
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 1.400.000,00 EUR erforderlich.
Eine Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2024 fand in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2024 statt. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung informiert.
1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Beschluss:
Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Anschließend beschließt der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
| TOP 4: | Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen |
Sachverhalt:
Die medizinische Versorgung im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen ist zurzeit durch die Schließung einer allgemeinmedizinischen Praxis in Ulmen völlig unzureichend.
Eine intensive Suche nach Ärzten, die die Praxis als selbständige Ärzte übernehmen würden, blieb erfolglos. Allerdings haben sich Ärzte/Ärztinnen bereit erklärt, als angestellte Ärzte/Ärztinnen in einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu arbeiten.
Einige Patienten der Praxis werden zwischenzeitlich von anderen Praxen versorgt, ein Großteil der Patienten hat jedoch noch keine hausärztliche Versorgung. Dies betrifft hauptsächlich die älteren Menschen, die nicht mehr mobil sind und auf Hausbesuche des Arztes angewiesen sind.
Die Verwaltung wurde daher vom Verbandsgemeinderat beauftragt, im Hinblick auf die Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig zu werden.
In den vergangenen Wochen wurden diesbezüglich eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Institutionen und Personen geführt.
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell gehalten. Die Kommunalaufsicht unterstützt unser Vorhaben, hat jedoch angemerkt, dass seitens der Ortsgemeinden hierzu noch ein Beschluss zur Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 4 GemO erforderlich ist.
Die Kommunalaufsicht ist der Auffassung, dass die ärztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern eher in die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden fällt. Die Verbandsgemeinde kann jedoch diese Aufgabe übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Dies wird unsererseits als gegeben gesehen. Diesbezüglich wurden die Ortsbürgermeister gebeten, zeitnah eine Sitzung anzuberaumen, so dass die entsprechenden Beschlüsse herbeigeführt werden können.
Vorbehaltlich der erforderlichen positiven Beschlüsse der Ortsgemeinden zur Aufgabenübertragung arbeitet die Verbandsgemeindeverwaltung weiter an der Gründung der AöR zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen.
Weiterhin wurden auch verschiedene Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) geführt. Von hier wurde nun ebenfalls zugesagt, die Verwaltung vollumfänglich bei dem Projekt zu unterstützen.
Die entsprechende Zulassung des MVZ soll nun zeitnah beantragt werden, der allerspäteste Zeitpunkt hierfür ist der 13.03.2024, damit unser Antrag vom Zulassungsausschuss der KV RLP geprüft werden kann und das Medizinische Versorgungszentrum frühzeitig seine Arbeit aufnehmen kann.
Damit der Antrag auf Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gestellt werden kann, ist es erforderlich, die Gesellschaftsform des Trägers des MVZ festzulegen. Hier wäre die Gründung einer GmbH, einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) oder einer Genossenschaft möglich.
Nach Abwägung der einzelnen „Für und Wider“ wurde in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell die Gründung einer AöR als die zielorientierteste Lösung angesehen. Diesbezüglich ist ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) mit dem Ziel der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Ulmen erforderlich.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Jahr 2025 übernimmt die Verbandsgemeinde Ulmen den Kredit und löst diesen bei der PEG aus. Hierfür sind die entsprechenden Mittel im Etat der Verbandsgemeinde Ulmen einzustellen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf die Verbandsgemeinde Ulmen zu.
Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat, eine Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) mit dem Ziel der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Ulmen zu gründen. Diese AöR übernimmt die Trägerschaft des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Ulmen – Gesundheitszentrum.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 5: | Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechtes "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
Sachverhalt:
Zur Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist ein Satzungsbeschluss erforderlich.
Der Entwurf der Satzung wurde dieser Sitzungsvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für das Haushaltsjahr 2025 sind entsprechende Mittel im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen einzuplanen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen – Gesundheitszentrum“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 6: | Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) "Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ulmen - Gesundheitszentrum" |
Sachverhalt:
Gemäß § 6 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) - Gesundheitszentrum“ entsendet der Verbandsgemeinderat 10 Mitglieder in den Verwaltungsrat der Anstalt. Darüber hinaus führt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen kraft Gesetzes den Vorsitz und ist ebenfalls stimmberechtigt.
Weiterhin gehören dem Verwaltungsrat der Geschäftsführer, der leitende Arzt und ein Vertreter der Mitarbeiterschaft des MVZ als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.
Die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen sollen gemäß der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat entsprechend Wahlvorschläge für die Besetzung des Verwaltungsrates einreichen. Die vorgeschlagenen Personen müssen nicht zwingend dem Verbandsgemeinderat angehören. Es wäre von Vorteil, wenn u.a. Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die entsprechende fachliche Kompetenzen aufweisen können
Die im Wahlvorschlag benannten Kandidaten sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum“:
Verwaltungsrat der AöR „Medizinisches Versorgungszentrum (MZV) Ulmen - Gesundheitszentrum““
| Mitglied: | Stellvertreter: | Vorschlagsträger |
| 1. Andreas Peifer | Friedhelm Justen | CDU |
| 2. Thomas Kerpen | Jennifer Bober | CDU |
| 3. Uwe Schaaf | Walter Hammes | CDU |
| 4. Sandra Hendges-Steffens | Klaus Kutscheid | CDU |
| 5. Gabi Mindermann | Karin Kneip | CDU |
| 6. Roswitha Lescher | Bettina Pellio | CDU |
| 7. Marita Benz | Lothar Friedrich | SPD |
| 8. Frank Steimers | Edwin Scheid | SPD |
| 9. Berthold Schäfer | Paul Haubrichs | FWG VG Ulmen e.V. |
| 10. Michael Mais | Hubert Willems | FWG VG Ulmen e.V. |
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.
| TOP 7: | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutsche Glasfaser |
Sachverhalt:
Im digitalen Zeitalter bedarf es einer vorausschauenden Haltung der Kommunen und beteiligten Unternehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Breitbandinfrastruktur bereitzustellen. Das Erfolgsmodell der Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell (BIG) hat gezeigt, dass die gemeinsamen Anstrengungen der vergangenen Jahre die regionale Entwicklung positiv beeinflusst haben.
Im immer härter umkämpften Markt rund um das Thema Breitband / Glasfaser ist es jetzt aber notwendig geworden auf die aktuelle Situation zu reagieren. Um einen ungewollten Überbau der bestehenden Breitbandinfrastruktur und damit eine Entwertung der BIG eigenen Infrastruktur sowie ein „Rosinenpicken“ der am Markt befindlichen und Ausbau interessierten Telekommunikationsunternehmen (TKU) zu vermeiden, gab es Änderungen in der Ausrichtung der BIG Strategie.
Zwei Gesellschafter der BIG „INEXIO mit Deutscher Glasfaser“ und „Westenergie mit Westconnect“ konnten für eine Angebotsabgabe eines großflächigen eigenwirtschaftlichen Ausbaus unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur im Landkreis gewonnen werden.
Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt in Alflen, Auderath, Gevenich, Gillenbeuren und Weiler einen Glasfaserausbau durchzuführen. Die hierfür notwendigen Quoten der Nachfragebündelungen / Vorvermarktungen konnten bereits erzielt werden.
Dieser beabsichtigte Glasfaserausbau ist unabhängig von dem vom Landkreis Cochem-Zell angekündigten flächendeckenden „Grauen-Flecken-Förderprogramm“. Bei diesem Förderprogramm geht es um die Anbindung von Ortslagen, für die kein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen ist.
Gerade die Kombinationen des geförderten „Graue-Flecken-Förderprogrammes“ mit dem eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der TKUs eröffnet eine einmalige Chance, um den Lebens- und Wirtschaftsstandort der Verbandsgemeinde Ulmen zukunftssicher aufzustellen.
Damit der geförderte Anteil so gering wie möglich ausfällt, sollte es das Ziel sein, die beiden Gesellschafter der BIG bei ihren Ausbauvorhaben zu unterstützen. Die Deutsche Glasfaser hat einen Kooperationsvertrag (siehe Anlage) erstellt, über dessen Abschluss der Verbandsgemeinderat in der heutigen Sitzung entscheiden soll. Dieser Vertrag dient lediglich dem gemeinsamen Ziel eines erfolgreichen Glasfaserausbaus, soll aber keine eigenen Rechte und Pflichten begründen und dadurch werden keine Vorabgenehmigungen bzw. -zustimmungen erteilt.
Von allen potentiellen Kooperationspartner wird gefordert, dass beim Glasfaserausbau gewisse Mindeststandards einzuhalten sind, d.h. andere Versorgungsleitungen dürfen nicht überbaut werden und den Gemeinden dürfen bei einem späteren Ausbau keine höheren Kosten entstehen. Die Verlegetiefe für die Glasfaserkabel soll sich an die anderer Infrastrukturträger orientieren
Im Falle des Scheiterns bzw. zu lange heraus Zögerns ist es möglich, dass andere nicht an der BIG beteiligte Unternehmen einen Aus- bzw. / Überbau der bestehenden Struktur anvisieren. Dies lässt sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz nicht vermeiden. Diese Unternehmen könnten mit einem Teilausbau der anschlussstärksten Kommunen die Wirtschaftlichkeit eines flächendeckenden Breitbandausbaus verhindern und somit alle bisherigen Anstrengungen der beteiligten Gesellschafter für einen solidarischen Gesamtausbau verhindern.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau fallen keine Kosten für die Verbandsgemeinde Ulmen an. In die Haushalte der Jahre 2025 bis 2028 sind Ausgaben von jeweils 290.000 Euro für das Graue-Flecken-Förderprogramm einzustellen. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Ulmen wird hierfür auf 1.160.000 Euro geschätzt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Deutsche Glasfaser zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 8: | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Westconnect |
Sachverhalt:
Auf die Ausführungen zu dem TOP „Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutsche Glasfaser“ wird verwiesen.
Die Westconnect beabsichtigt in Alflen, Auderath, Büchel, Gillenbeuren, Lutzerath, Schmitt und Ulmen einen Glasfaserausbau durchzuführen.
Auch die Westconnect soll als Gesellschafter der BIG bei ihrem Ausbauvorhaben unterstützt werden, damit der geförderte Anteil so gering wie möglich ausfällt.
Die Westconnect hat eine Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau (siehe Anlage) erstellt, über deren Abschluss der Verbandsgemeinderat in der heutigen Sitzung entscheiden soll. Diese Erklärung dient lediglich dem gemeinsamen Ziel eines erfolgreichen Glasfaserausbaus, soll aber keine eigenen Rechte und Pflichten begründen und dadurch werden keine Vorabgenehmigungen bzw. -zustimmungen erteilt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau fallen keine Kosten für die Verbandsgemeinde Ulmen an. In die Haushalte der Jahre 2025 bis 2028 sind Ausgaben von jeweils 290.000 Euro für das Graue-Flecken-Förderprogramm einzustellen. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Ulmen wird hierfür auf 1.160.000 Euro geschätzt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau in der Verbandsgemeinde Ulmen mit der Westconnect zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 9: | Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haushaltsmitteln |
Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 12600-096000-225-2 im Haushalt der Verbandsgemeinde Ulmen stehen zum Ende des Jahres 2023 noch 41.321,07 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2024 werden diese Mittel für bereits in 2023 bestellte Sirenen für Bad Bertrich, Lutzerath und Ulmen Meiserich benötigt. Die Rechnungsstellung der Firma Safus erfolgt voraussichtlich im April 2024. Die im Plan vorgesehenen Mittel für Sirenenbeschaffung/Bevölkerungswarnung in Höhe von 70.000 Euro werden für die Beschaffung weiterer Sirenen benötigt. Aus diesem Grund sollen die Haushaltsmittel aus 2023 in Höhe von 41.327 Euro gem. § 17, V GemHVO nach 2024 übertragen werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2024 stehen bei der Buchungsstelle 41.327 Euro mehr zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übertragung der Haushaltsmittel von 41.327 Euro bei der Buchungsstelle 12600-096000-225-2 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 10: | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 10.401.105,50 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 9.783.705,03 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — + 617.400,47 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf — 9.907.676,49 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf — 9.225.015,60 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — + 682.660,89 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 947.427,34 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.839.800,18 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 892.372,84 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.552.540,71 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.419.754,70 EUR
der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 132.786,01 EUR
Finanzmittelüberschuss — - 132.786,01 EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss 2020 zuzustimmen.
Beschluss:
Friedhelm Justen, stellvertretender Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläuterte den Jahresabschluss und die Ergebnisse. Offene Fragen wurden beantwortet.
Der Verbandsgemeinderat hat das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anerkannt und dem Jahresabschluss 2020 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 11: | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2020 |
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Entlastungserteilung zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alois Keßeler, das an der Ausführung des Haushaltsplanes 2020 nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4
Bürgermeister Alfred Steimers, der 1.Beigeordnete Karl-Josef Fischer, der Beigeordnete Thomas Kerpen und das Ratsmitglied Sandra Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
| TOP 12: | Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 10.702.205,40 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 10.295.576,18 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — + 406.629,22 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf — 10.147.166,77 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf — 9.435.731,09 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — + 711.435,68 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 414.140,05 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 885.120,92 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 470.980,87 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.067.685,79 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.308.140,60 EUR
der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — - 240.454,81 EUR
Finanzmittelüberschuss — 240.454,81 EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss 2021 zuzustimmen.
Beschluss:
Friedhelm Justen, stellvertretender Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläuterte den Jahresabschluss und die Ergebnisse. Offene Fragen wurden beantwortet.
Der Verbandsgemeinderat hat das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anerkannt und dem Jahresabschluss 2021 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 13: | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2021 |
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens der Verwaltung erörtert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Entlastungserteilung zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Alois Keßeler, das an der Ausführung des Haushaltsplanes 2021 nicht mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4
Bürgermeister Alfred Steimers, der 1.Beigeordnete Karl-Josef Fischer, der Beigeordnete Thomas Kerpen und das Ratsmitglied Sandra Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
| TOP 14: | Filz "Im Pesch" abwassertechnische Erschließung: Auftragsvergabe |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Filz hat am 04.04.2023 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ gefasst.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Empfehlung ausgesprochen den Auftrag zur Bauausführung dem/den wirtschaftlichen Anbieter/n zu vergeben.
Das Ausschreibungsverfahren zur abwassertechnischen Erschließung des NBG „Im Pesch“ ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ausschreibung erfolgte in folgenden Losen:
Straßenbau (LOS 1)
Abwassertechn. Erschließung (LOS 2)
Wasserleitungsbau (LOS 3.).
Zum Eröffnungstermin am 24.01.2024, 14:00 Uhr haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ulmen vor, den Auftrag für LOS 2 an die gesamtwirtschaftlich mindestbietende Firma Basten Tiefbau GmbH & Co. KG aus Niederstadtfeld mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 488.306,47 € zu vergeben. Die Gesamtangebotssumme setzt sich wie folgt zusammen:
Anteil der Ortsgemeinde Filz — 235.830,45 €
Anteil Abwasserwerk Ulmen — 230.985,81 €
Anteil Kreiswerke Cochem-Zell — 21.490,21 €
GESAMTSUMME — 488.306,47 €
Des Weiteren wurde die Schmutzwasserpumpstation in einem gesonderten Verfahren beschränkt ausgeschrieben.
Zum Eröffnungstermin am 24.01.2024, 11:00 Uhr haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ulmen vor, den Auftrag für die Schmutzwasserpumpstation an die gesamtwirtschaftlich mindestbietende Firma Schottler GmbH aus Salmtal mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 115.863,95 € zu vergeben.
Die Vergabevermerke wurden als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Investitionsplan 2024 sieht unter Konto-Nr. 08516-2 für die Umsetzung der Maßnahme notwendige Planansätze von 430T€ vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle, wie im Sachverhalt erläutert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
| TOP 15: | Beratung und Beschlussfassung zum geplanten Gewerbegebiet Alflen |
Sachverhalt:
Für die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes in Alflen ist vorgesehen einen Zweckverband zu gründen, dem alle Verbandsgemeinden im Landkreis, der Landkreis Cochem-Zell und die Ortsgemeinde Alflen angehören sollen.
Es ist vereinbart, dass die ersten Planungskosten von der Verbandsgemeinde Ulmen vorfinanziert werden und die Standortgemeinde den erforderlichen Grunderwerb tätigt. Sobald die Flächen gesichert sind, sollte der Zweckverband gegründet werden.
Sinn und Zweck des Zusammenschlusses war, dass man davon ausgegangen ist, dass eine Standortgemeinde finanziell nicht in der Lage sein wird, einen Gewerbe-flächenentwicklung in dieser Größenordnung zu finanzieren.
Erfreulicherweise hat sich aber gezeigt, dass eine rege Nachfrage nach größeren Gewerbeflächen besteht. So konnten bereits Gespräche für eine konkrete Ansiedlung geführt werden und mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche könnte vermarktet werden.
Bedingt hierdurch ist es möglich, auf einen Großteil der ursprünglich vorgesehenen Erschließung zu verzichten, wodurch nicht unerhebliche Kosten eingespart werden können. Die Planung kann entsprechend vor der Offenlage des Bebauungsplanes angepasst werden, so dass das finanzielle Risiko für die Gemeinde überschaubar ist und damit ein Konstrukt des Zweckverbandes, wie er ursprünglich vorgesehen war, nicht mehr erforderlich ist.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt das Gewerbegebiet in Kooperation der Ortsgemeinde Alflen und Verbandsgemeinde Ulmen zu entwickeln und zu vermarkten.
Die Modalitäten wären noch untereinander abzustimmen und durch Kooperations-vereinbarung zu regeln.
Es bleibt festzuhalten, dass ohne die bisherige konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure das Gewerbegebiet in Alflen nicht in dieser Größenordnung entwickelt worden wäre.
Im nächsten Schritt soll nun kurzfristig die Straßen- und Kanalplanung ausgeschrieben werden, damit eine verlässliche Kostenkalkulation erstellt werden kann. Weiterhin ist der Bebauungsplan vor der Offenlage an die Planung anzupassen und der Zuschussantrag für die Erschließung des Gewerbegebietes zu stellen.
Für die erforderliche europaweite Ausschreibung wurde ein Angebot der Kommunalberatung eingeholt, welches als nichtöffentliche Anlage beigefügt ist.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel für die Planung sind für 2024 vorzusehen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes keinen Zweckverband zu gründen. Zur Begründung wird auf den Sachverhalt verwiesen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt grundsätzlich der Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit mit der Ortsgemeinde Alflen zu. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche zu führen und zusammen mit der Ortsgemeinde Alflen eine Kooperationsvereinbarung zu entwerfen.
Die Ausschreibung der Straßen- und Kanalplanung soll in die Wege geleitet werden. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Kommunalberatung gem. vorgelegtem Angebot zu.
Abweichender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes keinen Zweckverband zu gründen. Zur Begründung wird auf den Sachverhalt verwiesen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt grundsätzlich der Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit mit der Ortsgemeinde Alflen zu. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche zu führen und zusammen mit der Ortsgemeinde Alflen eine Kooperationsvereinbarung zu entwerfen.
Die Ausschreibung der Straßen- und Kanalplanung soll in die Wege geleitet werden. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Kommunalberatung gem. vorgelegtem Angebot zu.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates sollen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kooperationsvertrages den gleichen Kenntnisstand wie der Gemeinderat Alflen erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
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Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
| TOP 17: |
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.