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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 7/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag Bürgerentscheid am 23.02.2025

und Bürgerentscheid am 23.02.2025

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Zwischenzeitlich sind die Stimmzettel für die Bundestagswahl in der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen und somit konnten alle eingegangen Anträge auf Briefwahl entsprechend bearbeitet werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.

Die Zeit ist jedoch sehr knapp im Hinblick auf den Rückversand.

Daher folgender wichtiger Hinweis:

Senden Sie den Wahl- bzw. Abstimmungsbrief möglichst nach Erhalt der Unterlagen mit der Post direkt wieder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zurück. Die Deutsche Post gibt den Hinweis, dass dies spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin erfolgen sollte, um eine rechtzeitige Ankunft des Wahl- bzw. Abstimmungsbriefes über den Postweg zu gewährleisten. Alternativ können Sie die Wahl- bzw. Abstimmungsbriefe direkt bei uns in der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben.

Wenn Sie jedoch die Unterlagen erst am Sonntag, den 23.02.2025 abgeben möchten, müssen der Wahl- bzw. Abstimmungsbrief bis 18:00 Uhr bei dem richtigen Auszählungsvorstand sein.

Der Wahlbrief der Bundestagswahl (rot) muss zur Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.

Der Abstimmungsbriefumschlag Bürgerentscheid (grün) muss in Ihr Wahllokal in der Heimatgemeinde.

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagwahl können daher nicht im Wahllokal in Ihrer Heimatgemeinde abgeben werden!

Oben links auf den Wahl-, bzw. Abstimmungsbriefen sind die jeweiligen Auszählungsstandorte abgedruckt. Bitte beachten Sie, dass einige Wahlbezirke aufgrund von Karnevalsveranstaltungen ihr Wahllokal verlegt haben.

Als Briefwählerin und Briefwähler tragen Sie das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der richtigen Auszählungsstelle eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

08. Februar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen