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Vulkan Echo VG Ulmen
Ausgabe 8/2025
Verbandsgemeinde Ulmen
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der AöR Vulkanenergie Ulmen

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 12.02.2025

Beginn:

16:35 Uhr

Ende:

17:45 Uhr

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Anwesend waren:

Vorsitzender

Herr Bürgermeister Alfred Steimers

SPD

Frau Marita Benz

CDU

Frau Bettina Pellio

Herr Uwe Schaaf

FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.

Herr Rudolf Schneiders

Mitglieder

Herr Christian Arnold

Herr Karl-Heinz Heinz —  1.Beigeordneter OG Beuren

Herr Thomas Kerpen

Herr Ulrich Laux

Herr Wilfried Linden

Frau Ute Mindermann

Herr Michael Mönch

Herr Gerhard Müller

Herr Bernhard Peter

Herr Tino Pfitzner

Herr Berthold Schäfer

Frau Elfriede Schäfer

Herr Otto Schneiders

Protokollführer

Herr Markus Schreiber

von der Verwaltung

Herr Michael Schneider

Abwesend waren:

Es fehlten entschuldigt

Frau Sandra Hendges-Steffens

Herr Bernd Mertes

Herr Andreas Rustige

Herr Günter Welter

Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates

2.

Wahl der/des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzende/n

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Aufstellung der Bebauungspläne "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath

4.

Mitteilungen

Nicht öffentlicher Teil

5.

Mitteilungen

Öffentlicher Teil

TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Der Tagesordnungspunkt entfällt, da die Stadt-/Ortsbürgermeister kraft Gesetz Mitglied sind und die Mitglieder des Verbandsgemeinderates bereits verpflichtet wurden.

TOP 2: Wahl der/des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzende/n

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist nach § 6 Abs. 3 Anstaltssatzung der / die Bürgermeister / in der Verbandsgemeinde.

Der / die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates wird aus der Mitte des Verwaltungsrates gewählt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

-entfällt-

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt zunächst die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Der Verwaltungsrat wählt auf Vorschlag des Verwaltungsratsvorsitzenden

Marita Benz

zur stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Aufstellung der Bebauungspläne "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 31.05.2023 hat der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschlossen, die Planung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen federführend voranzutreiben.

Die Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath als Eigentümer der Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen sollen, haben zwischenzeitlich die entsprechenden Flächen per Beschluss der AÖR Vulkanenergie Ulmen zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Flächen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath sollen dabei vorrangig betrachtet werden, da die Anlagen auf diesen Flächen zeitnah und wirtschaftlich an das vorhandene Umspannwerk in Faid angeschlossen werden können. Über die zur Verfügung gestellten Flächen hat AöR Vulkanenergie Ulmen bereits einen Nutzungsvertrag mit den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath geschlossen.

Es ist nun erforderlich die Planungsleistungen für Freiflächen-Photovoltaikflächen im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath jeweils getrennt voneinander zu vergeben. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Es wurden drei Planungsbüros aufgefordert jeweils ein Angebot für die Planungsleistungen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath abzugeben. Für die Planungsleistungen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Wollmerath haben lediglich zwei der drei aufgeforderten Planungsbüros ein Angebot abgegeben. Für die Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Weiler haben alle drei aufgeforderten Planungsbüros ein Angebot abgegeben.

1. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 91.947,61 € zu vergeben. Die beiden Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

2. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 74.425,08 € zu vergeben. Die drei Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

3. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 45.463,81 € zu vergeben. Die Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Wirtschaftsplan der AöR Vulkanenergie Ulmen sollen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen folgendes:

1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren:

Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 91.947,61 € zu vergeben.

2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler:

Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 74.425,08 € zu vergeben.

3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath:

Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 45.463,81 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja 17 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 4: Mitteilungen

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.

Nicht öffentlicher Teil

TOP 5: Mitteilungen

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Informationen zum Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen

-

Informationen zur Solarpark Jungferweiher GmbH

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Informationen zu Jahresabschlüssen

-

Informationen zur Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH

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Informationen zur Windkraftanlagen