| Sitzungsdatum: | Mittwoch, den 12.02.2025 |
| Beginn: | 16:35 Uhr |
| Ende: | 17:45 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen |
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
SPD
Frau Marita Benz
CDU
Frau Bettina Pellio
Herr Uwe Schaaf
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
Herr Rudolf Schneiders
Mitglieder
Herr Christian Arnold
Herr Karl-Heinz Heinz — 1.Beigeordneter OG Beuren
Herr Thomas Kerpen
Herr Ulrich Laux
Herr Wilfried Linden
Frau Ute Mindermann
Herr Michael Mönch
Herr Gerhard Müller
Herr Bernhard Peter
Herr Tino Pfitzner
Herr Berthold Schäfer
Frau Elfriede Schäfer
Herr Otto Schneiders
Protokollführer
Herr Markus Schreiber
von der Verwaltung
Herr Michael Schneider
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Frau Sandra Hendges-Steffens
Herr Bernd Mertes
Herr Andreas Rustige
Herr Günter Welter
Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates |
| 2. | Wahl der/des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzende/n |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Aufstellung der Bebauungspläne "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath |
| 4. | Mitteilungen |
| Nicht öffentlicher Teil | |
| 5. | Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Tagesordnungspunkt entfällt, da die Stadt-/Ortsbürgermeister kraft Gesetz Mitglied sind und die Mitglieder des Verbandsgemeinderates bereits verpflichtet wurden.
TOP 2: Wahl der/des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzende/n
Sachverhalt:
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist nach § 6 Abs. 3 Anstaltssatzung der / die Bürgermeister / in der Verbandsgemeinde.
Der / die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates wird aus der Mitte des Verwaltungsrates gewählt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
-entfällt-
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt zunächst die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Der Verwaltungsrat wählt auf Vorschlag des Verwaltungsratsvorsitzenden
Marita Benz
zur stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Aufstellung der Bebauungspläne "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 31.05.2023 hat der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschlossen, die Planung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen federführend voranzutreiben.
Die Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath als Eigentümer der Flächen, auf denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen sollen, haben zwischenzeitlich die entsprechenden Flächen per Beschluss der AÖR Vulkanenergie Ulmen zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Flächen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath sollen dabei vorrangig betrachtet werden, da die Anlagen auf diesen Flächen zeitnah und wirtschaftlich an das vorhandene Umspannwerk in Faid angeschlossen werden können. Über die zur Verfügung gestellten Flächen hat AöR Vulkanenergie Ulmen bereits einen Nutzungsvertrag mit den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath geschlossen.
Es ist nun erforderlich die Planungsleistungen für Freiflächen-Photovoltaikflächen im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath jeweils getrennt voneinander zu vergeben. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Es wurden drei Planungsbüros aufgefordert jeweils ein Angebot für die Planungsleistungen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren, Weiler und Wollmerath abzugeben. Für die Planungsleistungen in den Ortsgemeinden Gillenbeuren und Wollmerath haben lediglich zwei der drei aufgeforderten Planungsbüros ein Angebot abgegeben. Für die Planungsleistungen in der Ortsgemeinde Weiler haben alle drei aufgeforderten Planungsbüros ein Angebot abgegeben.
1. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 91.947,61 € zu vergeben. Die beiden Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
2. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 74.425,08 € zu vergeben. Die drei Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
3. Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den Auftrag an das wirtschaftlich Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von brutto 45.463,81 € zu vergeben. Die Angebote sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Wirtschaftsplan der AöR Vulkanenergie Ulmen sollen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen folgendes:
1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren:
Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Gillenbeuren an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 91.947,61 € zu vergeben.
2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler:
Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Weiler an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 74.425,08 € zu vergeben.
3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath:
Der Verwaltungsrat der AöR Vulkanenergie Ulmen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wollmerath an das Mindestbietende Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 45.463,81 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
TOP 4: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 5: Mitteilungen
| - | Informationen zum Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen |
| - | Informationen zur Solarpark Jungferweiher GmbH |
| - | Informationen zu Jahresabschlüssen |
| - | Informationen zur Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH |
| - | Informationen zur Windkraftanlagen |