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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 1/2023
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll von der 16. Sitzung des Ortsgemeinderates Hauroth am 20.12.2022

Gremien

Ortsgemeinderat Hauroth

Ortsgemeinde Hauroth

Status:

öffentlich

Sitzung:

16. Sitzung des Ortsgemeinderates Hauroth

Sitzung am

20.12.2022

Sitzungsort

56761 Masburg

Sitzungsraum

Gemeindesaal Masburg

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

20:15 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen

Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

1)

Flur 5 Nr.8/18 (Ahornweg)

Die Widmungsverfügung der Straße „Ahornweg“ vom 21.06.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 28.06.2001, wird durch diese ersetzt.

2)

a) Flur 10 Nr. 36 (Anwand) und

b) Flur 10 Nr. 25 (Stichstraße)

Die Widmungsverfügung der Straße „Anwand“ vom 06.11.1984, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 10.11.1984, wird durch diese ersetzt.

3)

a) Flur 10 Nr. 18 teilweise und Flur 10 Nr. 46 teilweise

(Behlesheck) und

b) Flur 10 Nr. 29 (Stichstraße)

Die Widmungsverfügung der Straße „Behlesheck“ vom 06.11.1984, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 10.11.1984, wird durch diese ersetzt.

4)

Flur 10 Nr. 147, Flur 10 Nr. 150, Flur 10 Nr. 163/18

und Flur 10 Nr. 163/20 (Belserweg)

5)

Flur 10 Nr. 121, Flur 10 Nr. 122 teilweise, Flur 10

Nr. 128/3 teilweise und Flur 10 Nr. 163/9 teilweise

(Hauptstraße)

Die Widmungsverfügung der Straße „Flur 10 Nr. 121 teilweise und Flur 10 Nr. 122 teilweise“ vom 16.04.1989, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 13.04.1989, wird durch diese ersetzt.

6)

Flur 10 Nr. 37 und Flur 10 Nr. 163/26 (Im Boden)

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Boden“ vom 16.04.1989, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 13.04.1989, wird durch diese ersetzt.

7)

Flur 10 Nr. 108/2 und Flur 10 Nr. 163/13 (Kirchstraße)

8)

Flur 5 Nr. 8/35 (Waldweg)

Die Widmungsverfügung der Straße „Waldweg“ vom 21.06.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 28.06.2001, wird durch diese ersetzt.

9)

Flur 10 Nr. 89 teilweise und Flur 10 Nr. 187 (Wiesenweg)

10)

Flur 10 Nr. 19 (Zum Quengel)

Die Widmungsverfügung der Straße „Zum Quengel“ vom 06.11.1984, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 10.11.1984, wird durch diese ersetzt.

11)

Flur 5 Nr. 8/4, Flur 5 Nr. 8/5, Flur 5 Nr. 8/7, Flur 5 Nr. 8/48,

Flur 5 Nr. 8/49 und Flur 5 Nr. 50 (Zum Sportplatz)

Die Widmungsverfügung der Straße „Zum Sportplatz“ vom 21.06.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 28.06.2001, wird durch diese ersetzt.

12)

Flur 5 Nr. 8/42 (Verbindungsfußweg Waldweg - Außenbereich)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

„Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2021 nach 2022

„Der Ortsgemeinderat beschließt, Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Hauroth, 21.12.2022
Stefan Schneider, Ortsbürgermeister