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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 1/2023
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll von der 19. Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl am 15.12.2022

Gremien

Ortsgemeinderat Brohl

Ortsgemeinde Brohl

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

19. Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl

Sitzung am

15.12.2022

Sitzungsort

56754 Brohl

Sitzungsraum

Neues Feuerwehrgerätehaus Brohl

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

20:35 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Elzgass" hinsichtlich der Aufbringung einer Außendämmung für das Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Brohl, Flur 5 Nr. 139/2

„Der Ortsgemeinderat Brohl stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Elzgass“ hinsichtlich der Aufbringung einer Außendämmung für das Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Brohl, Flur 5 Nr. 139/2 zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestattungsvertrag auszuarbeiten. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, diesen zu unterzeichnen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen

1) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 234 (Elzgasse)

Die Widmungsverfügung der Straße „Elzgasse“ vom 10.11.1992, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 14.11.1992, wird durch diese ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

2) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

a) Flur 5 Nr. 208/4, Flur 5 Nr. 210/7 teilweise

und Flur 5 Nr. 211/5 teilweise (Gartenweg) und

b) Flur 5 Nr. 207/2 (Stichstraße)

Die Nutzung der Straße a) Teil 1 (Flur 5 Nr. 211/5) wird nach der Einmündung Flur 5 Nr. 210/7 (Gartenweg) bis zur Einmündung Flur 5 Nr. 214/35 (Landesstraße L 110 - Hohlstraße), auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

Die Widmungsverfügung der Straße „Gartenweg“ vom 20.06.1995, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden Ausgabe Nr. 25/95, wird durch diese ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

3) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 4 Nr. 154/1 teilweise, Flur 5 Nr. 139/1, Flur 5 Nr. 199/3 und

Flur 5 Nr. 201 (In der Geich)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

4) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 214/31 und Flur 5 Nr. 215/2 (Kleingasse)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.

5) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 214/20 und Flur 5 Nr. 221 teilweise (Mühlweg)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

6) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 88/2, Flur 5 Nr. 213, Flur 5 Nr. 214/38 (Neugasse)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

7) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 1 Nr. 35/15, Flur 1 Nr. 35/17, Flur 1 Nr. 35/18, Flur 1 Nr. 35/20, Flur 1 Nr. 35/21, Flur 1 Nr. 35/28, Flur 1 Nr. 35/30, Flur 1 Nr. 35/32, Flur 1 Nr. 97/4 teilweise, Flur 1 Nr. 98/5, Flur 1 Nr. 98/7, Flur 1 Nr. 102/1 teilweise und Flur 1 Nr. 102/2 (Roeserberg)

Die Widmungsverfügung der Straße „Roeserberg“ vom 31.01.1983, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Treis-Karden vom 12.02.1983, wird durch diese ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

8) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

c) Flur 5 Nr. 206/1, Flur 5 Nr. 206/2 und Flur 6 Nr. 131/6 (Schulstraße) und

d) Flur 5 Nr. 233 (Stichstraße)

Die Nutzung der Stichstraße (Flur 5 Nr. 233) wird nach 40 m, ab der Einfahrt zur Turnhalle, Flur 5 Nr. 228/1, bis zur Elzgasse, Flur 5 Nr. 234, auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

9) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 194/5 teilweise, Flur 5 Nr. 194/6 und

Flur 5 Nr. 214/14 (Weilerweg)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

10) Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

a) Flur 5 Nr. 209/5 (Verbindungsfußweg Schulstraße - Gartenweg)

b) Flur 5 Nr. 212/3 (Verbindungsfußweg Gartenweg - Neugasse)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

„Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Sachspende des Herrn Hans Günter Labonte, Hauptstraße 39, 56754 Brohl, für die Martinsbrezel 2022 für die Ortsgemeinde Brohl

„Der Ortsgemeinderat Brohl stimmt der Entgegennahme der Spende des Herrn Hans Günter Labonte, 56754 Brohl, in Höhe von 192,00 € - zweckgebunden für die Martinsbrezel 2022 und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell - zu.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Vergabeangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines Geländers als Absturzsicherung für den neu angelegten barrierefreien Zugang zum Sportlerheim Brohl an die Fa. Metallbau Fuhrmann aus 56727 Mayen zu erteilen.

Pachtangelegenheit

Der Ortsgemeinderat hat in einer Pachtangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister/ eingesehen werden.

Brohl, 16.12.2022
Uwe Theobald, Ortsbürgermeister