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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 1/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Kaisersesch für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Der Stadtrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beraten und beschließen.

Der Entwurf liegt in der Zeit von Montag, den 09.01.2023 bis einschließlich Montag, den 23.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Vorschläge zu dem Entwurf können innerhalb dieser Frist an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Der Haushaltsplanentwurf kann auch auf unserer Internetseite unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Kaisersesch, den 30.12.2022
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister