Es wurde vermehrt festgestellt, dass Quad- und Motocrossfahrer in den Gemarkungen in und um Roes unterwegs sind. Durch die widerrechtliche und rücksichtslose Nutzung mit den genannten Fahrzeugen werden Flora und Fauna erhebliche Schäden zugefügt. So werden beispielsweise die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vorbehaltenen Feld- und Waldwege nicht nur mit hohen Geschwindigkeiten befahren und dadurch beschädigt, sondern es werden sogar die Wege verlassen und der Wald selbst, Wiesen und Bachgrundstücke für das Fahrvergnügen beansprucht.
Für das eigene Vergnügen und den eigenen Adrenalinkick scheint es auch völlig egal zu sein, ob dabei Wildtiere aufgeschreckt werden.
Es gibt in einigen Gemarkungen geschützte Tierarten, die den besonderen Schutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfordern. Dazu zählen z.B. der Rotmilan und der Schwarzstorch.
Ich appelliere daher an die Vernunft der Quad- und Motocrossfahrer dieses widerrechtliche Verhalten im Interesse des Naturschutzes und der Menschen die den Wald zu Erholungszwecken nutzen, einzustellen.
Das Verhalten stellt ebenso einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche sowie feld-, wald-, jagd- und naturschutzrechtliche Vorschriften dar. Dieser Verstoß kann mit Geldbußen geahndet werden. Bei Bekanntwerden der verantwortlichen Fahrzeugführer wird in jedem Fall eine Anzeige erstattet werden. Sofern bei Begehen der Ordnungswidrigkeit das verwendete Fahrzeug keine oder unleserliche polizeiliche Kennzeichen trägt, wird generell Vorsatz unterstellt, was sich bei der Bemessung des Bußgeldes sicher erhöhend auswirken wird.
Ich weise darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat in solchen Fällen eine Anzeige zu erstatten, jedoch hoffe ich auf die Einsicht der Betroffenen.