Gremien | Stadtrat Kaisersesch |
| Stadt Kaisersesch |
Status: | Sitzung: |
öffentlich/nichtöffentlich | 19. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch |
Sitzung am | 04.03.2021 |
Sitzungsort | Video- und Telefonkonferenz |
Sitzungsbeginn | 19:02 Uhr |
Sitzungsende | 22:58 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage wurde die Sitzung des Stadtrates Kaisersesch als Video- und Telefonkonferenz gemäß § 35 Abs. 3 GemO durchgeführt.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Stadt Kaisersesch für das Forstwirtschaftsjahr 2021
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiser Logen“ für die Errichtung einer Seniorengerechten Pflege- und Betreuungseinrichtung in der Alten Mayener Straße
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt dem vom Planungsbüro WeSt Stadtplaner, Polch, erstellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiser Logen“ zur Errichtung einer seniorengerechten Pflege-und Betreuungseinrichtung an der „Alten Mayener Straße“ zu. Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Mischgebiet fest, wobei allgemein zulässig sind
- | Wohngebäude, |
- | Geschäfts- und Bürogebäude, |
- | Einzelhandelsbetriebe, aber nur als Verkaufsstellen von Handwerks- und Gewerbebetrieben in räumlich-funktionalem Zusammenhang, ausschließlich dort hergestellte oder weiter zu verarbeitende oder weiter verarbeitete Produkte angeboten werden, eine deutliche flächen- und umsatzmäßige Unterordnung sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb gegeben ist und die Verkaufsfläche maximal 200 m² beträgt, |
- | Schank- und Speisewirtschaften, |
- | Betriebe des Beherbergungsgewerbes, |
- | sonstige Gewerbebetriebe, |
- | Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie |
- | Gartenbaubetriebe |
Einzelhandelsbetriebe, die nicht von der o. g. Regelung erfasst werden sowie Tankstellen und Vergnügungsstätten werden nicht zugelassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) –Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen. Es wird die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.“
Abstimmungsergebnis: 15 Jastimmen, 1 Neinstimme, 1 Stimmenthaltung
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Kaisersesch für das Haushaltsjahr 2021
„Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 der Stadt Kaisersesch in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: 17 Jastimmen, 1 Neinstimme, 1 Stimmenthaltung
Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Neubaugebiet "Am Wehrholz/Im Suhr/In der Trift (Bereich West)"
„Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2021, die öffentlichen Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet "Am Wehrholz/Im Suhr/In der Trift (West)", erstmalig im Jahr 2021 herzustellen und die Bauleistungen zusammen mit dem Abwasserwerk und Versorgern (Kreiswerken etc.) gesamtwirtschaftlich öffentlich auszuschreiben. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: 18 Jastimmen, 1 Stimmenthaltung
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlwies/Stiergarten“ für das Grundstück Flur 4 Nr. 70/1
„Der Stadtrat Kaisersesch bestätigt seine Zustimmung zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Mühlwies/ Stiergarten“ bezüglich der Überschreitung der höchstzulässigen Traufhöhe bis zu 0,66 m und der Überschreitung der höchstzulässigen Firsthöhe bis zu 0,32 m, da die notwendige Zahl und Größe der Stellplätze gegenüber dem Stadtrat mit Maßangaben nachgewiesen wurde.“
Abstimmungsergebnis: 4 Jastimmen, 13 Neinstimmen, 2 Stimmenthaltungen
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Durchführung einer investiven Maßnahme (Herstellung einer Fläche für Urnengrabfelder) auf dem Friedhof in Leienkaul
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung der Herstellung einer Fläche für Urnengrabfelder auf dem Friedhof in Leienkaul zu. Die Kosten der Baumaßnahme werden auf ca. 6.200,00 € brutto geschätzt. Gemäß der Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Leienkaul, Landkern, Masburg und der Stadt Kaisersesch über Verwaltung, Unterhaltung und den Betrieb des Friedhofes werden die Kosten nach den Jährlich zum 30.06. des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahlen aufgeteilt. Der Anteil der Stadt Kaisersesch beträgt ca. 248,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende der RB Eifeltor eG, Koblenzer Str. 52, 56759 Kaisersesch, für die Anschaffung von Streetbuddys
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Entgegennahme der Spende der RB Eifeltor eG, 56759 Kaisersesch, in Höhe von 500,00 € - zweckgebunden für die Anschaffung von Streetbuddys und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell – zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Vergabeangelegenheiten
Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, die Vergabe der weiteren Ingenieurleistungen zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Neubaugebiet "Am Wehr-holz/Im Sur/In der Trift - Bereich West" wie folgt zu vergeben:
a) Straßenbau
Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden, gemäß Honorarvorschlag vom 22.01.2021
b) Straßenbeleuchtung
Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden, gemäß Honorarvorschlag vom 22.01.2021
c) Sicherheits-u. Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden, gemäß Honorarvorschlag vom 22.01.2021
ertragsangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat einer Vertragsangelegenheit zugestimmt.
Vertragsangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat einer Vertragsangelegenheit zugestimmt.
Grundstücksangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat einer Grundstücksangelegenheit zugestimmt.
Grundstücksangelegenheit
Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 GemO abgesetzt.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro eingesehen werden.