Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Landesfinanzausgleichgesetz in Rheinland-Pfalz, diesbezüglich musste der Ortsgemeinderat Düngenheim die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf die in dem Gesetz vorgeschriebenen Mindestsätze anheben.
Wir haben es im Ortsgemeinderat lange diskutiert, aber uns hat man vor vollendete Tatsachen gestellt, sodass wir keine andere Wahl hatten. Das heißt, wir müssen diese Steuern erhöhen, um weiterhin Fördermittel und Gelder genehmigt zu bekommen, die wir für generelle Projekte und Investitionen brauchen. Hinzu kommt, dass durch das Gesetz die Umlage an den Kreis und an die Verbandsgemeinde signifikant steigen wird.