| Gremien | Ortsgemeinderat Laubach |
| Ortsgemeinde Laubach | |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Laubach |
| Sitzung am | 02.03.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Laubach |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Laubach |
| Sitzungsbeginn | 19:33 Uhr |
| Sitzungsende | 22:09 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Laubach für das Forstwirtschaftsjahr 2023
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Laubach für das Haushaltsjahr 2023
„Der Ortsgemeinderat Laubach beschließt die Erhöhung der Hebesätze für:
Grundsteuer A auf: 345 v.H. (mind. 345 v.H.)
Grundsteuer B auf: 465 v.H. (mind. 465 v.H.)
Gewerbesteuer auf: 380 v.H. (mind. 380 v.H.).“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
„Der Ortsgemeinderat Laubach beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Laubach mit folgenden Änderungen:
| - | Neuaufnahme Investition 35.000,00 € für Neuanlage Urnengrabfeld |
| - | Einnahme 40.000,00 € I-Stock |
| - | Aufnahme eines neuen Paragraphen „Liquiditätskredit“ in Haushaltssatzung.“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Laubach für das Haushaltsjahr 2023
„Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Jagdgenossenschaft Laubach in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Laubach hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Laubach hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.