Die innerhalb der Ortslage von Binningen erstmals hergestellten Gemeindestraßen
| a) | Flur 6 Nr. 2/24 teilweise und Flur 6 Nr. 2/50 teilweise |
| (Im Kärgarten) |
| b) | Flur 8 Nr. 154 (Löhrstraße) |
| c) | Flur 6 Nr. 20 teilweise und Flur 8 Nr. 133 teilweise (Wiesenstraße) |
| d) | Flur 6 Nr. 2/50 teilweise (Fußweg) |
werden hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhalten sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße
| a) | beginnt an der Einmündung von Flur 8 Nr. 154 (Löhrstraße), verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 6 Nr. 2/50 in südöstlicher Richtung. Sie verzweigt nach 40 m. Der eine Teil verläuft weiter in südöstlicher Richtung über eine Teil der Parzelle Flur 6 Nr. 2/50 und endet nach weiteren 20 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 6 Nr. 2/50. Der zweite Teil verläuft weiter in nordöstlicher Richtung über einen Teil der Parzelle Flur 6 Nr. 2/50 und verzweigt nach weiteren 290 m. Ein Teil verläuft weiter in nordöstlicher Richtung über einen Teil der Straßenparzelle Flur 6 Nr. 2/50 und endet nach weiteren 42 m an dem Baugrundstück Flur 6 Nr. 2/22. Der andere Teil verläuft weiter in nördlicher Richtung über einen Teil der Straßenparzellen Flur 6 Nr. 2/50 und Flur 6 Nr. 2/24 und endet nach weiteren 30 m an der Einmündung Flur 6 Nr. 20 (Wiesenstraße). |
| b) | beginnt an der Einmündung Flur 8 Nr. 172 (Löhrstraße), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 8 Nr. 154 und endet nach 66 m an der Einmündung Flur 6 Nr. 2/50 (Im Kärgarten). |
| c) | beginnt an der bereits bestehenden Gemeindestraße Flur 8 Nr. 133 (Wiesenstraße), verläuft über einen Teil der Straßenparzellen Flur 6 Nr. 20 und Flur 8 Nr. 133. Sie endet nach 62 m an der Einmündung Flur 6 Nr. 2/50 mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 6 Nr. 20. |
| d) | beginnt an der Einmündung Flur 6 Nr. 2/50, verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 6 Nr. 2/50 und endet nach 37 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 6 Nr. 2/50. |
Die Nutzung der Straße d), Flur 6 Nr. 2/50 teilweise, wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan sind die Gemeindestraßen gekennzeichnet.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Binningen festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.