Nachdem Herr Harald Oster sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Dr. Frank Schmitt
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Dr. Schmitt hat das Mandat angenommen.