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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 11/2023
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Eulgem

Der innerhalb der Ortslage von Eulgem im Bereich „Hauptstraße“ auf dem Grundstück

Flur 4 Nr. 71

befindliche Platz wird hiermit nach § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Nach § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes ist der Platz der Gruppen der Gemeindestraßen zugeordnet.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist der Gemeindeplatz gekennzeichnet.

Die Widmungsverfügung des Gemeindeplatzes vom 10.11.2022, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 18.11.2022, wird durch diese ersetzt.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eulgem festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 06.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister