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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 11/2025
Aus den Gemeinden
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Mitteilung des Ortsbürgermeisters | Friedhof

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Innerhalb des Ortsgemeinderates sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass das Erscheinungsbild unseres Friedhofes einer Auffrischung bedarf.

Da in diesem Jahr die Ruhezeit einiger Grabstätten (30 Jahre für Beisetzungen als Erdbestattungen vor 2005) abgelaufen ist, ist beabsichtigt erste Maßnahmen zeitnah auszuführen. Für Beisetzungen von Erdbestattungen nach der Änderung der Friedhofssatzung im Jahre 2005 beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. Die Ruhezeit von Urnenbestattungen beträgt 15 Jahre. Es erreichen mich aber auch immer wieder Anfragen von Personen, die die Grabstätte ihrer Angehörigen vor Ablauf der jeweiligen Ruhezeit einebnen lassen möchten. Bevor wir nunmehr eine Überplanung der bestehenden Grabfelder vornehmen werden, ist es daher notwendig genau zu wissen, welche Grabstätten in diesem Frühjahr eingeebnet werden. Ich bitte euch daher, mir dies kurzfristig mitzuteilen. Auch wäre es anstrebenswert, wenn die Beseitigung der Grabflächen in einem engen Zeitrahmen stattfinden würde, damit die Gemeinde anschließend die Freiflächen einheitlich mit Rasen einsäen kann.

Michael Münch, Ortsbürgermeister