Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage wird in der nachfolgend genannten Angelegenheit von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Eppenberg ein Beschluss im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.
In einem Vorverfahren wurden alle Ratsmitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidende Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. Kein Ratsmitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen.
Nun haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem für die Angelegenheit abzustimmen.
5. Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Eppenberg | |
Gremien | Ortsgemeinderat Eppenberg |
Abstimmungszeitraum | 22.03.2022, 10:00 Uhr bis 27.03.2022, 18:00 Uhr |
Öffentliche Angelegenheit
1. | Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Backes in der Begegnungsstätte |