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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 12/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Gebührensatzung über die I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung - der Ortsgemeinde Forst vom

15.03.2023

Der Ortsgemeinderat von Forst hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 2 Abs. 1 und der §§ 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, alle in der derzeit geltenden Fassung, folgende I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Forst beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren - Friedhofsgebührensatzung - der Ortsgemeinde Forst vom 01.12.2015 wird wie folgt geändert:

1.

§ 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

2.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 je Urnenbeisetzung  —  100,00 EUR

2.

Folgender § 9 -Umsatzsteuer- wird hinzugefügt.

§ 9

Umsatzsteuer

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Gebühren nach dieser Satzung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer erhoben

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.03.2023 in Kraft.

Forst, den 15.03.2023
Nicole Fuhrmann, Ortsbürgermeisterin