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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 12/2024
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Mitteilung über die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Landkern

über die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Landkern

In der Gemarkung Landkern wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ 00031575/2024 aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung ohne Hsnr.

Fläche (alt)

in m²

Fläche (neu)

in m²

16

25

Im Röschen

1537

1513

Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV_FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Im Auftrag
Josef Drolshagen (VAR)