Aufgrund einer konkreten Anfrage zur Bebauung eines Einfamilienhauses mit Garage hat der Gemeinderat Kail in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, für das Grundstück Flur 12, Flurstück 135 tlw. (Bereich „Im Allen“) eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten. Es wird die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Durch die Einbeziehung der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Kail, Flur 12 Flurstück 135 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile soll die bauliche Nutzung dieses Grundstückes ermöglicht werden. Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht zugelassen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet und bezieht sich auf folgendes Grundstück:
Gemarkung Kail
Flur 12
Flurstück 135 (teilweise)
Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, die Begründung und ein Lageplan mit der Kennzeichnung des Geltungsbereiches, werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von
Montag, 25.03.2024
bis einschließlich
Mittwoch, 24.04.2024
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Kail - Offenlage der Ergänzungssatzung Kail (Bereich „Im Allen“)“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf der genannten Ergänzungssatzung abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Die Auslegung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.