| Gremien | Ortsgemeinderat Binningen Ortsgemeinde Binningen |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Binningen |
| Sitzung am | 10.03.2025 |
| Sitzungsort | 56754 Binningen |
| Sitzungsraum | Rosenthalhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:30 Uhr |
| Sitzungsende | 22:45 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Binningen für das Forstwirtschaftsjahr 2025
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 mit einer Erhöhung der Ausgaben um 6.300,00 € für Forstwegeunterhaltung wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Binningen für das Haushaltsjahr 2025
„Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Binningen mit folgenden Änderungen:
- die Ausgabenseite des Forstwirtschaftsplanes wird um 6.300,00 € erhöht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."
„Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in einer der nächsten Sitzungen abschließend darüber zu beraten und zu beschließen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Gemeindeanteils für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für das Veranlagungsjahr 2024
„Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt, bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege im Veranlagungsjahr 2024 den Gemeindeanteil nach § 6 der Wegebeitragssatzung auf 10 % festzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.