Auf Grund der Satzung über die Straßenreinigungspflicht öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Kaifenheim vom 15.09.2012 sind die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen zur Straßenreinigung verpflichtet.
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, insbesondere der Fahrbahnen, Gehwege, Straßenrinnen und des Straßenbegleitgrüns. Der Reinigungsumfang beinhaltet das regelmäßige Säubern der Straße einschl. der Beseitigung von Gras, Unkraut und sonstigem Unrat.
Die Ortsgemeinde bittet alle Eigentümer und Besitzer, auch die der unbebauten Grundstücke, ihrer Straßenreinigungspflicht entsprechend der vorgenannten Satzung nachzukommen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, die an den öffentlichen Raum angrenzenden Sträucher und Bäume regelmäßig einzukürzen. Überragende Zweige und Äste beeinträchtigen die Sicht im Straßenverkehr und behindern die uneingeschränkte Nutzung des Gehweges.
Ein erforderlicher Pflegeschnitt ist ganzjährig möglich.
Danke für Ihr Verständnis.