In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Müllenbach vom 16.08.2023 hat der Ortsgemeinderat Müllenbach die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Sportplatzes beschlossen.
Die Spielvereinigung Müllenbach beabsichtigt den vorhandenen Rasenplatz in der Gemarkung Müllenbach, Flur 4 Flurstück 52 in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln.
Die Ortsgemeinde Müllenbach beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Müllenbach am 16.08.2023 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ beschlossen.
In der Sitzung am 18.03.2024 hat der Ortsgemeinderat dem vom Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen, erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Sportplatz“ zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig zusätzliche Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und
werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Umwandlung des vorhandenen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz geschaffen werden. Weiterhin werden u.a. Flächen für Stellplätze und die Zuwegung dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem abgedruckten Bebauungsplanentwurf ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportplatz“, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche
Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Müllenbach - Bebauungsplan „Sportplatz“ bis einschließlich Donnerstag, 02.05.2024 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
bis einschließlich Donnerstag, 02.05.2024 eingesehen werden.
Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.