Nachdem der Unterzeichner als Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat Kail ausgeschieden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Martin Mandler
in den Ortsgemeinderat Kail berufen wurde.
Herr Mandler hat das Mandat angenommen.