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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 13/2025
Aus den Gemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Düngenheim, Flur 14, Flurstück alt Nr. 53, Flurstück neu Nr. 53/1, 53/2, Lagebezeichnung „Ober der Hinterbach“ wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis mit dem Aktenzeichen TV 136882/2024 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 27. März 2025 bis 12. Mai 2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück in Mayen ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 08.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter

https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift beidem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Im Auftrag
gez. Michael Maur, Vermessungsrat