Ortsbürgermeister Burkhard Klinkner hat seine Bewerbung für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Leienkaul am 9. Juni 2024 eingereicht.
Da Herr Klinkner gemäß § 59 Kommunalwahlgesetz als Bewerber nicht Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sein kann, ist ab sofort der Erste Beigeordnete Herr Frank Rössel Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in Leienkaul.
Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters können deshalb ihre Bewerbung wirksam entweder beim Wahlleiter Frank Rössel, Oberer Leienweg 1, 56759 Leienkaul, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Wahlamt, Zimmer B-U06, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, einreichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichungsfrist am Montag, 22. April 2024 um 18:00 Uhr abläuft.