| Gremien | Stadtrat KaiserseschStadt Kaisersesch |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 17. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch |
| Sitzung am | 19.03.2026 |
| Sitzungsort | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum | Sitzungssaal der "Alten Schule" Kaisersesch |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 19:40 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Gebäudearbeiten im historischen Ortskern sowie zur Umrüstung der Beleuchtung der "Alten Schule" auf LED-Technik im Rahmen des Landesprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN)
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt den Stadtbürgermeister im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen:
| a) | Durchführung von Arbeiten an 3 Gebäuden im historischen Ortskern und |
| b) | Umrüstung der Beleuchtung der „Alten Schule“ auf LED-Technik |
zu ermächtigen, nach Bereitstellung und Genehmigung der entsprechend benötigten Haushaltmittel, die Form des/der entsprechend notwendigen Vergabeverfahren/s sowie den/die diesbezüglichen Bieterkreis/e in Abstimmung mit der Verwaltung festzulegen. Weiterhin ermächtigt der Stadtrat Kaisersesch den Stadtbürgermeister nach erfolgter Ausschreibung bzw. Angebotseinholung den bzw. die entsprechenden Auftrag/Aufträge nach vorangegangener formaler, rechnerischer und fachtechnischer Prüfung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den/die jeweils wirtschaftlichsten Bieter bzw. in Form einer Direktvergabe zu erteilen. Der Stadtbürgermeister informiert den Stadtrat in der nächsten Sitzung über die vorgenommene/n Auftragserteilung/en.“
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung zur Sanierung der Staumauer sowie der Umfeldgestaltung des "Entenweihers", Kaisersesch im Rahmen der R.Z.N. Förderung
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Umsetzung der Maßnahmen
| 1. | Sanierung /Abdichtung „Entenweiher“ |
| 2. | Umfeldgestaltung „Entenweiher“ |
zu ermächtigen, nach Bereitstellung der entsprechend benötigten Haushaltmittel, die Form der entsprechend notwendigen Vergabeverfahren in Abstimmung mit der Verwaltung festzulegen. Weiterhin wird der Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt nach erfolgter Ausschreibung bzw. Angebotseinholung die entsprechenden Aufträge nach vorangegangener formaler, rechnerischer und fachtechnischer Prüfung an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Stadtbürgermeister informiert die zuständigen Gremien in der nächsten Sitzung über die vorgenommenen Auftragserteilungen.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einer Ferienwohnung
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 216/1 zu. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt. Auf dem Grundstück muss ein entsprechender Stellplatz nachgewiesen werden.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die Verbandsgemeinde Kaisersesch zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses Schieferland Kaisersesch für das Jahr 2026
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt der Verbandsgemeinde Kaisersesch zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses Schieferland Kaisersesch für das Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € nicht zu gewähren. Im Haushalt stehen keine entsprechenden Mittel zu Verfügung.“
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über einen Reinigungsvertrag für öffentliche Einrichtungen der Stadt Kaisersesch
„Der Stadtrat beschließt, der Firma Bildungs- und Pflegeheim St. Martin den Auftrag für die Reinigung der städtischen öffentlichen Einrichtungen gemäß vorliegendem Angebot zu erteilen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden bei den jeweiligen Buchungsstellen zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende zugunsten der Stadt Kaisersesch
„Die Stadt Kaisersesch stimmt der Entgegennahme der Spende der Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch, in Höhe von € 500,00 - zweckgebunden für die Martinshütte in Kaisersesch und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell - zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vergabeangelegenheit
Der Stadtrat hat in einer Vergabeangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Gewerbesteuerangelegenheit
Der Stadtrat hat die unbefristete Niederschlagung einer Forderung beschlossen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro Kaisersesch eingesehen werden.