gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern am 18.11.2025 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes „Westliche Ortserweiterung“ durchzuführen. Durch diese Änderung soll die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Einfriedungen und Stützmauern sowie Garagen, Stellplätze und Carports im rückwärtigen Grundstücksbereich auch außerhalb der Baulinien und Baugrenzen ermöglicht werden. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.