Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 378.200,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 436.200,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — -58.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 350.700,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 376.900,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — -26.200,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 42.500,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -42.500,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 68.700,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf — 42.500,00 €
zinslose Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 42.500,00 €.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 300 v. H.
- Grundsteuer B auf — 365 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 365 v. H.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 — 1.411.816,90 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2018 — 1.344.816,90 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019 — 1.286.816,90 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H. mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis: | |
a) | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 12.04.2019 bis einschl. Montag, den 29.04.2019 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, Zimmer D-U05, öffentlich aus. |
b) | Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. |
Dies gilt nicht, wenn | |
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.