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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 15/2026
Aus den Gemeinden
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Satzung

über die II. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes vom 24.03.2026

Der Ortsgemeinderat Roes hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) sowie des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes vom 22.05.2025, geändert durch die Satzung über die I. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roes vom 08.01.2026 wird wie folgt geändert: 

§ 1 

§ 8 erhält einen neuen Absatz:

(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 v.H. der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. 

Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. 

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Roes, den 24.03.2026
Ortsgemeinde Roes
gez. Jörg Fuhrmann
Geschäftsführender Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 01.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
gez. Albert Jung, Bürgermeister