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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 16/2023
Aus den Gemeinden
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Informationen aus der der Gemeinde

Friedhofsangelegenheiten

In unserer gültigen Friedhofssatzung ist geregelt, dass bei den jeweiligen Grabstätten mit geringem pflegerischen Aufwand das Aufstellen von Öllichtern nur in der Zeit vom 31. Oktober bis zum 31. März gestattet ist.

In der übrigen Zeit sind die Grabstätten zur Pflege freizuhalten.

Ich bitte daher, wenn bisher noch nicht geschehen, die Grabstätten freizuräumen.

Vertretung

In der Zeit vom 23. April 2023 bis zum 30 April 2023 werde ich von Herrn Frank Rössel vertreten. Herr Rössel ist über die Rufnummer 0151 571140670 zu erreichen.

Allen eine schöne Zeit.

Euer Burkhard Klinkner, Ortsbürgermeister