Titel Logo
Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 16/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzprotokoll der 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl

Gremien

Ortsgemeinderat Brohl

Ortsgemeinde Brohl

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

21. Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl

Sitzung am

06.04.2023

Sitzungsort

56754 Brohl

Sitzungsraum

Neues Feuerwehrgerätehaus Brohl

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

21:10 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Brohl für das Haushaltsjahr 2023

a) „Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt die Erhöhung der Hebesätze für:

Grundsteuer A auf: 345 v.H. (mind. 345 v.H.)

Grundsteuer B auf: 465 v.H. (mind. 465 v.H.)

Gewerbesteuer auf: 380 v.H. (mind. 380 v.H.).“

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.

b) „Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Brohl in der vorgetragenen Fassung.“

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Es wurde eine Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über eine Deckensanierung von Teilflächen in der Straße Roeserberg in der Ortsgemeinde Brohl und die Beantragung einer Förderung

„Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, nach Bereitstellung der Haushaltsmittel 2024 und Bewilligung der Fördermittel die Deckensanierung in der Straße „Roeserberg“ in Brohl in der Variante 3 2024 öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Zuwendung aus dem Investitionsstock 2024 zu stellen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen sowie alle erforderlichen Nebenleistungen (Bodenuntersuchungen usw.) in Auftrag zu geben.

Sofern eine Bewilligung aus I-Stock-Mitteln nicht erfolgt, ist die Angelegenheit zur erneuten Beratung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Sanierungsziels für die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme auf dem Grundstück Flur 5 Nr. 35/5 im Sanierungsgebiet "Ortskern Brohl"

„Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt, ergänzend zu dem am 19.12.2019 beschlossenen Rahmenplan, die Sanierung des Nebengebäudes auf den Grundstücken Flur 5 Nr. 35/5 und Flur 5 Nr. 35/8 (Hauptstraße 26 und 26a) als sanierungsbedingte Einzelmaßnahme im Rahmen des Sanierungsgebietes „Ortskern Brohl“ anzuerkennen. Die Modernisierung und Instandsetzung des vorgenannten Nebengebäudes dient den allgemeinen Zielen und Zwecken der Sanierung im Sanierungsgebiet „Ortskern Brohl“.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Brohl, 07.04.2023
Uwe Theobald, Ortsbürgermeister