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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 16/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Zettingen vom 01.04.2025

Gremien

Ortsgemeinderat Zettingen

Ortsgemeinde Zettingen

Status:

öffentlich

Sitzung:

6. Sitzung des Ortsgemeinderates Zettingen

Sitzung am

01.04.2025

Sitzungsort

56761 Zettingen

Sitzungsraum

Gemeindehaus Zettingen

Sitzungsbeginn

19:04 Uhr

Sitzungsende

19:57 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage

„Der Ortsgemeinderat Zettingen stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Am Honigding“ zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flur 2 Nr. 71/4 außerhalb der hinteren Baugrenze zu. Ebenfalls wird die Befreiung von der offenen Bauweise erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:

Der Ortsbürgermeister beauftragt die Verwaltung die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1. Der Ortsgemeinderat Zettingen nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Zettingen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Der Ortsgemeinderat Zettingen bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Zettingen teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Zettingen vorzunehmen.

4. Die Ortsgemeinde Zettingen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Zettingen nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Der Ortsgemeinderat Zettingen favorisiert eine regionale Stromlieferung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Zettingen, 02.04.2025
Johannes Hammes, Ortsbürgermeister