| Gremien | Ortsgemeinderat Leienkaul Ortsgemeinde Leienkaul |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Leienkaul |
| Sitzung am | 03.04.2025 |
| Sitzungsort | 56759 Leienkaul |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Leienkaul |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:15 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten-Masburg
„Die Ortsgemeinde beschließt die Besetzung des Reviers mit Herrn Sebastian Fohl als staatliche Revierleitung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025 der Ortsgemeinde Leienkaul
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Leienkaul für das Haushaltsjahr 2025
„Der Ortsgemeinderat Leienkaul beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Leienkaul in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Leienkaul für das Haushaltsjahr 2025
„Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Jagdgenossenschaft Leienkaul in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Leienkaul
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
| a) | „Der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde wird festgestellt. |
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| Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Jagdgenossenschaft Leienkaul
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
| a) | „Der Jahresabschluss 2023 der Jagdgenossenschaft wird festgestellt. |
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| Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für die Jagdgenossenschaft Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| „1. | Der Ortsgemeinderat Leienkaul nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Leienkaul ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Leienkaul bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Leienkaul teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Leienkaul vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Leienkaul verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Leienkaul nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| X Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Aufnahme von Photovoltaikflächen in der Gemarkung Leienkaul in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Leienkaul beschließt einen Antrag an die Verbandsgemeinde Kaisersesch auf Aufnahme von Photovoltaikflächen im Bereich „Reizenkäulchen“ gemäß der beigefügten Abgrenzung zu stellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Pachtangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat in Pachtangelegenheiten eine Entscheidung getroffen.
Friedhofsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Friedhofsangelegenheit einen Beschluss gefasst
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.