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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 16/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll

Gremien

Ortsgemeinderat Müllenbach

Ortsgemeinde Müllenbach

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

8. Sitzung des Ortsgemeinderates Müllenbach

Sitzung am

08.04.2025

Sitzungsort

56761 Müllenbach

Sitzungsraum

Bürgerhaus Müllenbach

Sitzungsbeginn

18:02 Uhr

Sitzungsende

20:52 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes "Sportplatz"

Der Ortsgemeinderat Müllenbach hat die im Rahmen der Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sportplatz“ gewürdigt.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes "Sportplatz" als Satzung

„Der Ortsgemeinderat Müllenbach beschließt die nachfolgende Satzung:

Satzung

der Ortsgemeinde Müllenbach über den Bebauungsplan „Sportplatz“

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVGl. S. 153) i. V. m. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 2634) sowie i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), alle in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Müllenbach am 08.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportplatz“, umfassend die Flurstücke

Gemarkung Müllenbach

Flur 4 Flurstücke 27 tlw., 52, 53 (Weg), 56 tlw. (Weg), 105 tlw. (Weg)

richtet sich nach den Vorschriften dieser Satzung. Die Bebauungsplanurkunde mit den aufgedruckten textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht sind Bestandteile dieser Satzung.

§ 2

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Müllenbach, den ____________
Ortsgemeinde Müllenbach
Marco Labonte, Ortsbürgermeister“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten-Masburg

„Die Ortsgemeinde beschließt die Besetzung des Reviers mit Herrn Sebastian Fohl als

staatliche Revierleitung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Müllenbach für das Haushaltsjahr 2025

„Der Ortsgemeinderat Müllenbach beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Müllenbach in der vorgetragenen Fassung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Müllenbach für das Haushaltsjahr 2024

„Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Jagdgenossenschaft Müllenbach in der vorgetragenen Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Müllenbach für das Haushaltsjahr 2025

„Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Jagdgenossenschaft Müllenbach in der vorgetragenen Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über

a)

die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Jagdgenossenschaft Müllenbach

und

b)

die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten

Der Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1.

Der Ortsgemeinderat Müllenbach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Müllenbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat Müllenbach bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Müllenbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Müllenbach vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Müllenbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Müllenbach nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) 3

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Carport

a)

„Der Ortsgemeinderat Müllenbach beschließt, der Befreiung von der im Bebauungsplan „Am Heiligenhäuschen/ Im Seufen“ festgesetzten offenen Bauweise zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur 5 Nr. 279/2 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

b)

Der Ortsgemeinderat Müllenbach beschließt, aufgrund der erheblichen Überschreitung der im Bebauungsplan „Am Heiligenhäuschen/ Im Seufen“ festgesetzten maximalen Traufhöhe um 1,72 m, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Carport auf dem Grundstück Flur 5 Nr. 279/2 nicht zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten hinsichtlich der Auswahl der konkreten Maßnahmen für die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ zu ermächtigen.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Müllenbach

a)

Information

b)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

c)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

d)

Beratung und Beschlussfassung über die übrigen Regelungen der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat Müllenbach beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Müllenbach.

Der vollständige Wortlaut der Satzung wir im Mitteilungsblatt „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgegeben.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende für Anschaffung von Ruhebänken für die OG Müllenbach

„Der Ortsgemeinderat Müllenbach stimmt der Entgegennahme der Spende der Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch, in Höhe von 1.500,00 € - zweckgebunden für die Anschaffung von Ruhebänken für die OG Müllenbach und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell - zu.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Müllenbach hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Planungsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Müllenbach hat in einer Planungsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Müllenbach, 09.04.2025
Marco Labonte, Ortsbürgermeister