| Gremien | Ortsgemeinderat Kalenborn |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 25. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn |
| Sitzung am | 13.04.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Kalenborn |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kalenborn |
| Sitzungsbeginn | 18:32 Uhr |
| Sitzungsende | 21:00 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Kalenborn für das Forstwirtschaftsjahr 2023
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kalenborn für das Haushaltsjahr 2023
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt die Erhöhung der Hebesätze für:
Grundsteuer A auf: 345 v.H. (mind. 345 v.H.)
Grundsteuer B auf: 465 v.H. (mind. 465 v.H.)
Gewerbesteuer auf: 380 v.H. (mind. 380 v.H.).“
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen.
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Kalenborn in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Es wurde eine Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Wahl einer/eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt sowie ggf. Wahl einer/eines ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat Kalenborn wählt Herrn Jürgen Thomas zum Ersten Beigeordneten. Er wird vom Vorsitzenden ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Errichtung einer Garage/Carport auf dem Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 11 Flurstück 49
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt dem vorliegenden Antrag auf Abweichung von der Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplatzanlagen (GarStellVO) zur Errichtung einer Garage/Carport auf dem Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 11 Nr. 49 unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass dort, wie vom Antragsteller angegeben, eine automatische Torschließanlage eingesetzt und dauerhaft betrieben wird. Das gemeindliche Einvernehmen wird entsprechend erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Neubaugebiet "Auf'm Alten Garten" Ortsgemeinde Kalenborn
a) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Straßenplanung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Erschließungsstraßen
a) „Der Ortsgemeinderat Kalenborn stimmt der Straßenplanung für den Endausbau der Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Auf‘m Alten Garten", aufgestellt durch das Ingenieurbüro Reuter & Ternes, Binningen, mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zu:
Die Stichstraße soll komplett gepflastert werden. Als Pflaster soll das Gleiche genommen werden, wie in der Straße „Zur dicken Eiche“.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
b) „Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt, die Erschließungsstraße des Neubaugebietes „Auf‘m Alten Garten“ erstmals herzustellen.
Die Straßen werden gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf‘m Alten Garten“ und der beschlossenen Straßenplanung im Vollausbau erstmalig hergestellt. Die Bauleistungen sind über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Kaisersesch öffentlich auszuschreiben. Bürgermeister Albert Jung als Beauftragter der Ortsgemeinde Kalenborn wird ermächtigt, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen. Bürgermeister Albert Jung als Beauftragter der Ortsgemeinde Kalenborn informiert den Ortsgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung über die Auftragserteilung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Kalenborn
Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat eine neue Benutzungsordnung für das Gemeindehaus beschlossen. Der vollständige Wortlaut der Benutzungsordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehaus in Kalenborn
Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt den Entwurf der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehauses als Satzung. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses bzw. einer Förderung des Weiberdonnerstages 2023
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt, dem Möhnenverein Kalenborn einen Zuschuss bzw. eine Förderung des Weiberdonnerstages 2023 in Höhe von 150,00 € zu gewähren. Die benötigten Haushaltsmittel werden mit dem Haushaltsplan 2023 bereitgestellt.
Vor Auszahlung sind die entsprechenden Verwendungsnachweise vorzulegen.
Die Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der hausrechtlichen Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eingesehen werden.