| Gremien: | Ortsgemeinderat Hauroth Ortsgemeinde Hauroth |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 17. Sitzung des Ortsgemeinderates Hauroth |
| Sitzung am: | 18.04.2023 |
| Sitzungsort: | 56761 Masburg |
| Sitzungsraum: | Gemeindesaal Masburg |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:23 Uhr |
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Hauroth nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf mit folgenden Änderungen zu: dass die Wegeführung nochmals neu vom Ortsgemeinderat vorgeschlagen und beschlossen wird.“
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
„Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt die Erhöhung der Hebesätze für:
| Grundsteuer A auf: | 345 v.H. (mind. 345 v.H.) |
| Grundsteuer B auf: | 465 v.H. (mind. 465 v.H.) |
| Gewerbesteuer auf: | 380 v.H. (mind. 380 v.H.). |
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
„Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Hauroth in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Es wurde eine Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
„Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Hauroth, Flur 7 Nr. 10/2 zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der Ortsgemeinderat Hauroth beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 10 Nr. 147, Flur 10 Nr. 150, Flur 10 Nr. 163/18 und Flur 10 Nr. 163/20 (Belserweg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.