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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 17/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Laubach vom 10.04.2025

Gremien

Ortsgemeinderat Laubach

Ortsgemeinde Laubach

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

5. Sitzung des Ortsgemeinderates Laubach

Sitzung am

10.04.2025

Sitzungsort

56759 Laubach

Sitzungsraum

Gemeindehaus Laubach

Sitzungsbeginn

19:30 Uhr

Sitzungsende

22:03 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten-Masburg

„Die Ortsgemeinde beschließt die Besetzung des Reviers mit Herrn Sebastian Fohl als staatliche Revierleitung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Laubach für das Forstwirtschaftsjahr 2025

„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Laubach für das Haushaltsjahr 2025

„Der Ortsgemeinderat Laubach beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Laubach mit folgenden Änderungen:

-

Aufnahme Investition 54100 MN 2301 i.H.v. 15.000,00 € (WKB Abwasserwerk).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft Laubach für das Haushaltsjahr 2025

„Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Jagdgenossenschaft Laubach in der vorgetragenen Fassung.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2023 nach 2024

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über

a) die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Jagdgenossenschaft Laubach

und

b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten

a)

„Der Jahresabschluss 2023 der Jagdgenossenschaft wird festgestellt.

Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

b)

„Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für die Jagdgenossenschaft Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über

a) die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Laubach

und

b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten

a)

„Der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde wird festgestellt.

Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

b)

„Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1.

Der Ortsgemeinderat Laubach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Laubach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat Laubach bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Laubach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Laubach vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Laubach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Laubach nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln des Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional. Zukunft. Nachhaltig."

„Der Gemeinderat beschließt, die Fördermittel aus dem Landesprogramm Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ für folgende Maßnahme(n) zu verwenden:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, die als Grundlage für eine Kostenschätzung bzw. für den Förderantrag verwendet werden können bzw. die Verwaltung zu beauftragen die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Laubach hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Finanzangelegenheit

Der Ortsgemeinderat hat in einer Finanzangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Planungsangelegenheit

Der Gemeinderat Laubach hat einen Beschluss in einer Planungsangelegenheit gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Laubach, 11.04.2025
Bernd Kreiser, Ortsbürgermeister