In den meisten Gemeinden ist die Brennholzvergabe abgeschlossen und die Selbstwerber/innen haben ihre Losezuteilung erhalten. Leider kommt es regelmäßig in nahezu allen Gemeinden vor, dass Brennholzpolter aus dem Wald unrechtmäßig entwendet werden. In einigen Fällen arbeiten Selbstwerber/innen versehentlich falsche Polter auf und merken dies erst, wenn das Holz aufgearbeitet und abgefahren ist. In anderen Fällen wird es schlicht weg vorsätzlich gestohlen.
Es ist darauf zu achten, dass mit dem Kauf des Brennholzes die Gefahr des Verlustes, des Untergangs oder der Wertminderung auf den Selbstwerber/in übergeht. Ein Anspruch auf Ersatz besteht in diesen Fällen nicht!
Grundsätzlich wird darum gebeten, sorgfältig die eigene Polternummer auf der Rechnung mit der Polternummer des Holzes zu vergleichen. Jede Polternummer ist landesweit einmalig. Zudem liegt eine zügige Aufarbeitung und Abfuhr besonders im eigenen Interesse, da somit der Verlust des Holzes reduziert werden kann. Sollte dennoch ein Holzlos gestohlen werden, empfehlen wir dies bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen.