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Ausgabe 18/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den Bau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich - Niederstedem, Vorhaben Nr. 15 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG), 2. Genehmigungsabschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage (UA) Wengerohr, Bauleit-Nummer (Bl.) 4225 in der Gemarkung Möntenich zugunsten der Amprion GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Müller, Herrn Dr. Hendrick Neumann und Herrn Peter Rüth, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund hat die Amprion GmbH den Antrag auf Durchführung eines Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt.

Verfahrensgrundlage ist:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl.I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. I Nr. 51) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBl. S.103) in der derzeit geltenden Fassung.

Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG i. V. m. § 44b).

Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:

Eigentümer:

In Erbengemeinschaft:

Hans Peter Weber, geb. 1948

Renate Margarete Fuhrmann, geb. Weber, geb. 1944

Maria Elisabeth Probstfeld, geb. Weber, geb. 1946

Norbert Czerwonka, geb. 1958

Horst Werner Czerwonka, geb. 1953

Walter Matthias Steinmetz, geb. 1958

Hans Dieter Steinmetz, geb. 1954

Alfons Anton Steinmetz, geb. 1956

Herbert Willi Steinmetz, geb. 1955

Hannelore Elisabeth Kohlhaas, geb. Steinmetz, geb. 1952

Rachel Valentina Schülter, geb. Hockertz, geb. 1985

Gerd Thorsten Taplik, geb. 1980

Margarete Weber, geb. Steinmetz, geb. 1921

Anna Alwine Hockertz, geb. Steinmetz, geb. 1923

Gertrud Sax, geb. Steinmetz, geb. 1926

Anton Steinmetz, geb. 1929

Paul Steinmetz, geb. 1931

Helmut Steinmetz, geb. 1938

Edmund Steinmetz, geb. 1959

Den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen habe ich anberaumt auf

Koblenz,

den 11.06.2025

um 10:00 Uhr

im Sitzungssaal (Raum 43)

in der SGD-Nord

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der derzeit geltenden Fassung ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

1082-0001#2024-0012-44

Koblenz, 23.04.2025

bis

Struktur- und

1082-0001#2024-0018-44

Genehmigungsdirektion Nord

und

1082-0001#2024-0020-44

Im Auftrag
gez.
Manuel Paul
Regierungsdirektor