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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 18/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll 10. Sitzung OGR Düngeheim am 24.04.2025

Gremien

Ortsgemeinderat Düngenheim

Ortsgemeinde Düngenheim

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

10. Sitzung des Ortsgemeinderates Düngenheim

Sitzung am

24.04.2025

Sitzungsort

56761 Düngenheim

Sitzungsraum

Gemeindehaus Düngenheim

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

20:11 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028

„1.

Der Ortsgemeinderat Düngenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Düngenheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Ortsgemeinderat Düngenheim bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Düngenheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Düngenheim vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Düngenheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Düngenheim nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

X

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Düngeheim, 25.04.2025
In Vertretung
Herbert Fuhrmann, Erster Beigeordneter