| Gremien | Ortsgemeinderat Düngenheim Ortsgemeinde Düngenheim |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Düngenheim |
| Sitzung am | 24.04.2025 |
| Sitzungsort | 56761 Düngenheim |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Düngenheim |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:11 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| „1. | Der Ortsgemeinderat Düngenheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Düngenheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Düngenheim bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Düngenheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Düngenheim vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Düngenheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Düngenheim nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
| X | Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| O | Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| O | Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| O | Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.