| Gremien | Stadtrat Kaisersesch Stadt Kaisersesch |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 18. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch |
| Sitzung am | 21.04.2026 |
| Sitzungsort | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum | Sitzungssaal der "Alten Schule" Kaisersesch |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 19:45 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/45
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt dem vorliegenden Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Errichtung einer Stützmauer außerhalb der Baugrenze mit einem Abstand von 1,08 m zur angrenzenden Verkehrsfläche, sowie der Befreiung einer Überschreitung der im Bebauungsplan „Am Wehrholz / Im Sur / In der Trift - West“ festgesetzten max. Traufhöhe um 1,24 m zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Kaisersesch, Flur 11 Nr. 46/45 zugunsten des Wohnungsbaus gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu. Die Zustimmung für die Überschreitung der Traufhöhe wird nach § 36 a Abs. 1 BauGB erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Masburger Str. - Hinter der Mauer"
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Masburger Str. - Hinter der Mauer“ zur Errichtung von zwei Garagen im Vorgartenbereich und zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kaisersesch, Flur 1 Nr. 30 zuzustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die ggf. erforderliche Zustimmung gem. § 36 a BauGB wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zur Errichtung von drei Fertigteilgaragen in Reihe und einer genehmigungsfreien Fertigteilgarage auf den Grundstücken Flur 5 Nr. 1493 und 297/3
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Masburger Str. - Hinter der Mauer“ sowie von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schul- und Sportgelände“ zur Errichtung von insgesamt vier Garagen auf dem Grundstück Gemarkung Kaisersesch, Flur 5 Nr. 1493 und Nr. 297/3 zuzustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird entsprechend erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/26
Zu 1:
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der ausnahmsweisen Zulassung der Ferienwohnung unter der Voraussetzung zu, dass ausreichend Parkplätze für die Wohnung vorhanden sind.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Zu 2:
„Der Zulassung eines Stellplatzes nach § 23 Abs. 5 BauNVO wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze um 2 m unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,00 m zur angrenzenden Verkehrsfläche sowie den beiden Stützmauern wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Zu 3:
„Der Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO wegen geringfügiger Überschreitung der südlichen Baugrenze durch den Dachüberstand um bis zu 1,5 m wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Zu 4:
„Der Stadtrat stimmt der Befreiung von der offenen Bauweise nach § 31 Abs. 2 BauGB wegen der Errichtung einer nicht abstandsprivilegierten Garage auf der Grenze zum Grundstück Flur 11 Nr. 46/25 zu. Das Einverständnis der betroffenen Nachbarn liegt vor.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Zu 5:
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Befreiung einer Überschreitung der im Bebauungsplan „Am Wehrholz / Im Sur / In der Trift - West“ festgesetzten max. Traufhöhe um 0,60 m zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Ferienwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Kaisersesch, Flur 11 Nr. 46/26 zugunsten des Wohnungsbaus gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu. Die Zustimmung für die Überschreitung der Traufhöhe wird nach § 36 a Abs. 1 BauGB erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Reinigungsarbeiten an Sinkkästen (Straßenabläufen) 2026/2027 in der Stadt Kaisersesch
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, nach Bereitstellung und Genehmigung der Hausmittel 2026/2027 die Leistungen zur Reinigung von Straßenabläufen (ca. 1.000 Stck.) im Oktober 2026 und März 2027 an die Firma Nik Folz Sinkkastenreinigung e. K., 55593 Rüdesheim auf Grundlage des Angebots vom 02.03.2026 mit einer Angebotssumme von 7.140,00 € zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur I. Änderung der Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Stadt Kaisersesch
Der Stadtrat Kaisersesch hat eine Satzung über die I. Änderung der Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Stadt Kaisersesch beschlossen. Der genaue Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Personalangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Personalangelegenheit eine Entscheidung getroffen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro Kaisersesch eingesehen werden.