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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 19/2023
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Brieden

Die innerhalb der Ortslage von Brieden befindliche Gemeindestraßen

a)

Flur 11 Nr. 102/19 teilweise (Im Bungert)

b)

Flur 11 Nr. 102/19 teilweise (Verbindungsfußweg Im Bungert - Außenbereich)

werden hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhalten sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße

a)

beginnt an der Einmündung Flur 11 Nr. 18 (Brunnenstraße), verläuft in nordwestlicher Richtung und verzweigt nach 79 m. Der eine Teil verläuft weiter in nordwestlicher Richtung und endet nach 44 m am Hausgrundstück Flur 11 Nr. 110/3 mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 11 Nr. 102/19. Der andere Teil verläuft vorerst in südwestlicher und später in nordwestlicher Richtung. Dieser Teil endet nach 143 m an den Hausgrundstücken Flur 11 Nr. 102/13 und Flur 11 Nr. 102/14. Die Straße verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 11 Nr. 102/19.

b)

beginnt an der Einmündung Flur 11 Nr. 102/19 (Im Bungert), verläuft in südwestlicher Richtung über einen Teil der Straßenparzelle Flur 11 Nr. 102/19 und endet nach 38 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 11 Nr. 97.

Die Nutzung der Gemeindestraße b) ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan sind die Gemeindestraßen gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brieden festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 04.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister