Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Grabnutzungsberechtigte,
seit September 2017 besteht auf unserem Friedhof die Bestattungsform „Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten“. Dies bedeutet, dass die Urne einer/eines Verstorbenen auf einem Rasenfeld beigesetzt wird. Die Grabstelle wird später mit einer Grabplatte, welche bodenbündig verlegt wird, versehen.
Die Instandhaltung und Pflege der Gräber erfolgt für die Dauer der Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte.
Außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis Ostern) sind einfacher Grabschmuck sowie Grableuchten zulässig. Während der Vegetationszeit sind die Gräber von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten freizuhalten.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an mich wenden.