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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 19/2026
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roes für das Jahr 2026 vom 29.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

632.000,00 €

779.000,00 €

-147.000,00 €

618.000,00 €

731.500,00 €

-113.500,00 €

70.000,00 €

148.500,00 €

-78.500,00 €

192.000,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite  — 55.000,00 €. 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0,00 €.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

auf 246.000,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

- Grundsteuer B auf  — 500 v.H.

- Gewerbesteuer auf  — 380 v.H.

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  1.068.779,41 € 

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025  —  986.779,41 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026  —  839.779,41 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 1.000,00 € überschritten ist.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Roes, den 29.04.2026
Jörg Fuhrmann
Geschäftsführender Ortsbürgermeister

Hinweis:

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 11.05.2026 bis einschl. Donnerstag, den 21.05.2026 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sac

hverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 29.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister