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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 2/2023
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Brieden - Hauptstraße

Die innerhalb der Ortslage von Brieden befindliche Gemeindestraße

Flur 11 Nr. 79 (Hauptstraße)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 11 Nr. 32/1 (Kreisstraße K 30 – Hauptstraße), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 11 Nr. 79 und endet nach 135 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 10 Nr. 29.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brieden festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungkann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 19.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister