über den Beschluss zur Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 der Ortsgemeinde Forst und der Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 bestätigt und die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung liegt in der Zeit von Montag, dem 16.01.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 25.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Jahresrechnung kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen, eingesehen werden.