Gremien |
Ortsgemeinderat Leienkaul |
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Ortsgemeinde Leienkaul |
Status: |
öffentlich |
Sitzung: |
25. Sitzung des Ortsgemeinderates Leienkaul |
Sitzung am |
04.05.2023 |
Sitzungsort |
56759 Leienkaul |
Sitzungsraum |
Gemeindehaus Leienkaul |
Sitzungsbeginn |
19:00 Uhr |
Sitzungsende |
20:58 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Leienkaul nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf zu / mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zu: Die zukünftige Radverkehrsführung muss in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde geplant und auf jeden Fall, über die Kreisstrasse durch den Ort führen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Anlage zu dem Vertrag nach Vorlage der endgültigen Radverkehrsnetzplanung durch das Planungsbüro Stadt-Land-plus entsprechend anzupassen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Im Übrigen bleiben künftige wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts und der Anlage zum Vertrag der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Einführung der Mobilitäts-App "Smartes Wohnen im Alltag" des Landkreises Cochem-Zell
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft &Innovation, und ist be-reit, die Einführung und dauerhafte Implementierung aktiv mitzugestalten bzw. zu be-gleiten“, sofern ein Arbeitskreis gefunden wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028;
Wahl von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Der Ortsgemeinderat hat die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024-2028 mit folgenden Personen aufgestellt:
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Andreas Naber |
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Jörg Hennen |
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Burkhard Klinkner |
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Gertrud Klinkner |
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.